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Thema: Frage zu Arbeitszeit/-schutzgesetz bei Aushilfen

  1. #1
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    Frage zu Arbeitszeit/-schutzgesetz bei Aushilfen

    Hallo Leute!

    Auf einer benachbarten ASB Rettungswache werden seit mehreren Jahren 12-Stunden-Dienste durch die hauptamtlich Beschäftigen Rettungsdienstmitarbeiter geschoben.
    Um zwischenzeitliche Engpässe auszugleichen werden Aushilfen und Studenten eingesetzt.

    Die Studenten werden auch zu 24-Stunden-Dienste (Doppelschichten) eingesetzt, weil sie sich darauf berufen, dass das Arbeitszeit/-schutzgesetzt für sie nicht in dem Umfang gilt wie für die Hauptamtlichen.

    Nun die Frage, kann man das Gleiche auch für Aushilfen, also nichthauptamtlich Beschäftigte anwenden und ihnen ebenfalls 24-Stunden-Dienste anbieten?

    Wer kennt sich etwas mit der Gesetzgebung und der Problematik aus.


    ...und bitte keine Diskussion warum Aushilfen usw...!!!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    ja kann man, frag mich aber nicht wo das steht. ehrenamtliche fahren auch 24h

  3. #3
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    Zitat Zitat von hänschenklein Beitrag anzeigen
    ja kann man, frag mich aber nicht wo das steht. ehrenamtliche fahren auch 24h
    Dachte ich mir schon, aber ich brauche eine Quelle wo ich das nachlesen kann.

    Obwohl mir da bislang nur bekannt ist wo das Stammpersonal auch 24iger macht. Interessant sind fälle wo die Hauptamtlichen nur 12er machen dürfen, aber Aushilfen weiterhin 24iger machen.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  4. #4
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    http://www.taubert-verlag.de/gratis/...eitschutz.html
    http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
    Prinzipiell darf nur innerhalb der vom Arbeitgeber angegebenen Arbeitszeiten gearbeitet werden, d.h. die Arbeitszeiten müssen vorher festgelegt sein. Diese Arbeitszeiten müssen übrigens auch vom Betriebsrat genehmigt sein.
    Der AG kann also nicht Aushilfskräfte - ob Studenten oder nicht - zu anderen Arbeitszeiten arbeiten lassen, wie vorher festgelegt.

    Dazu kommt, dass auch nebenbreufliche oder ehrenamtliche Kräfte einem ganz normalen - vielleicht nicht immer schriftlichen - Arbeitsvertrag unterliegen. Darunter fällt u.a. auch das Arbeitszeitgesetz sowie sämtliche berufsgenossenschaftlichen Verordnungen.
    Es gibt also keinen wesentlichen Unterschied zwischen Haupt- und "Neben-"amtlichen - und schon gar nicht, was die Arbeitszeiten angeht.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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