http://www.taubert-verlag.de/gratis/...eitschutz.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz
Prinzipiell darf nur innerhalb der vom Arbeitgeber angegebenen Arbeitszeiten gearbeitet werden, d.h. die Arbeitszeiten müssen vorher festgelegt sein. Diese Arbeitszeiten müssen übrigens auch vom Betriebsrat genehmigt sein.
Der AG kann also nicht Aushilfskräfte - ob Studenten oder nicht - zu anderen Arbeitszeiten arbeiten lassen, wie vorher festgelegt.

Dazu kommt, dass auch nebenbreufliche oder ehrenamtliche Kräfte einem ganz normalen - vielleicht nicht immer schriftlichen - Arbeitsvertrag unterliegen. Darunter fällt u.a. auch das Arbeitszeitgesetz sowie sämtliche berufsgenossenschaftlichen Verordnungen.
Es gibt also keinen wesentlichen Unterschied zwischen Haupt- und "Neben-"amtlichen - und schon gar nicht, was die Arbeitszeiten angeht.

Gruß, Mr. Blaulicht