Hallo Leute!

Auf einer benachbarten ASB Rettungswache werden seit mehreren Jahren 12-Stunden-Dienste durch die hauptamtlich Beschäftigen Rettungsdienstmitarbeiter geschoben.
Um zwischenzeitliche Engpässe auszugleichen werden Aushilfen und Studenten eingesetzt.

Die Studenten werden auch zu 24-Stunden-Dienste (Doppelschichten) eingesetzt, weil sie sich darauf berufen, dass das Arbeitszeit/-schutzgesetzt für sie nicht in dem Umfang gilt wie für die Hauptamtlichen.

Nun die Frage, kann man das Gleiche auch für Aushilfen, also nichthauptamtlich Beschäftigte anwenden und ihnen ebenfalls 24-Stunden-Dienste anbieten?

Wer kennt sich etwas mit der Gesetzgebung und der Problematik aus.


...und bitte keine Diskussion warum Aushilfen usw...!!!