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Thema: Signalleuchten im Pressedienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Pille112
    Die ergibt sich daraus das er eine Einsatzkraft der Fw ist und diese Tätigkeit in ihrer Gesamtheit als "hoheitliche Aufgabe" interprätiert wird, dass ist allerdings nur der Fall wenn er auch ein/e Mitglied/Einsatzkraft der Fw ist.
    Hier bezieht sich die "freie" Interpretation auf die Ansichten vieler Fw'ler das SOG o.ä. Gesetz so auszulegen - Rechtsexperten sehen, nach deren Ansichten, das ganze doch etwas anders.

    Letztendlich wird ja doch jeder Fall einzeln entschieden und dann kommt es immer auf den Richter bzw. dessen Urteil, bezüglich der Auslegung des dort gültigen SOG, an.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Wäre mir neu, aber nun gut wenn es sowas gibt - ich lerne ja auch noch immer gerne was dazu.
    Dann muß der "Fahrer (Fw) auch für alles haften was er macht - wo sind denn da rechtlichen Grundlagen???

    KatSG/SOG/FwG und was sagt die AAO dazu???

    EDIT:
    Wäre schön wenn Du da mal eine Quelle nennen könntes.
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Im Gesetz zur Einführung der IlSt wird nur ein Weisungsrecht gegenüber dem RD, nicht aber gegenüber der Feuerwehr eingeführt.
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???

    Google kennt dieses Gesetz aber (noch) nicht!
    Auch das BSI hat es nicht online.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Bist Du dir da sicher das es sich um ein Gesetz handelt und nicht "nur" um eine Durchführungsverordnung/Verfahrensanweisung/Dienstanweisung???
    Ja, ganz sicher.
    https://www.bayern-ils.de/ILSWebseit...1afc51c7c6ad26
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    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Also, ich habe mir jetzt doch noch malden entsprechenden Paragrafen der StVO durchgelesen, welcher Sonderrechte regelt.
    Sehe ich das richtig, dass ein eigens dafür eingestellter Beamter oder Angestellter als Fotograf der Feuerwehr mit Sonderrechten zum Einsatzort fährt, um dort nichts anderes zu machen als Fotots zu schießen?
    Wenn ja, sehe ich da ein kleines Problem: Welche seiner Tätigkeiten ist eine hoheitliche Aufgabe? Das Fotografieren? Seit wann ist das eine hoheitliche Aufgabe?

    Ich gehe mal davon aus, dass diese Indikation für eine Signalfahrt im Falle eines Unfalls auf der Anfahrt von jedem Richter in 1000 Stücke zerrissen wird...

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Nein, er fährt dahin um den Einsatzleiter zu entlasten, und das Bindeglied zur Presse zu werden. Wie was wo er macht, bis er ne Aufgabe hat weil keine Pressleite da sind, tja....
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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