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Thema: Stellvertretender Zugführer, Ausbildung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    @ DG3YCS:

    Dann sag' doch einfach das Du S6 bist, dann verstehe ich Dich auch und kann gezielt Antworten und wir reden nicht aneinander vorbei - was ich jetzt auch so sehe!

    Achja - hattes Du das Posting ganz gelesen???

    Dafür ist die Zf-Arbeit einfach noch zu nah an der Basis und Du als Sachgebietsleiter wärst m.E. besser im Stab wenn nicht sogar als Fachberater-Kommunikation einzusetzen.

    Der "normale" Zf gehört aber noch lange nicht in die Nähe des Stabes bzw. Stabsarbeit.
    Hier lag die Hauptaussagekraft auf: "...Du als Sachgebietsleiter wärst m.E. besser im Stab..." und "Der "normale" Zf ..."

    So nun aber mal BTT - die Frage von Welpe war ja welche Mindestausbildung ein stellv. Zf haben sollte und das war vermutlich auch der Grund für unsere Missverständnisse.

    Also nochmal - stv. Zf => Grundausbildung => wünschnswert wäre Fachausbildung z.B. Gefahrgut => Zf-Ausbildung

    Wenn der Zf eine Fachausbildung besitzt kann er dann einen Zug mit Schwerpunkttätigkeit (hier z.B. LZG) führen.
    Gruß Carsten
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  2. #2
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    Hi Carsten,

    AHSO, jetzt weiß ich, warum wir aneinder vorbeireden...

    ABER: HAst du das Anfangspost ganz gelesen???
    Welpe fragte ja GANZ SPEZIELL nach der Qualifikation eines ZF eines Fernmeldezuges für BW!!!

    Und nur darauf wollte ich hinaus. Deshalb auch das Zitat aus dem "gelben" Heftchen vom Herrn Geisel, der ja der verantwortliche Mann im Innenminesterium Baden Württenberg für die Fernmeldeangelegenheiten der NPOL-BOS war.
    Und da wird ja die Fachausbildung explizit gefordert!

    (Und deshalb beharre ich ja auch so auf der Fachausbildung)

    Gruß
    Carsten
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  3. #3
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    Ja klar Carsten nun macht auch alles einen Sinn - ich hatte das mit den FM-Zug schon wieder völlig verdrängt ;-)

    Nun weiß ich auch wo der Fehler lag - ich hatte keinen Bezug von Deinem ersten Posting zu Welpe's Posting hergestellt.
    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Ja,

    da haben wir mal wieder was gelernt...
    Man sollte so spät nicht mehr im Forum schreiben ;-)

    Ist mir auch schon öfter passiert ;-)

    Gruß
    Carsten
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  5. #5
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    Ja stimmt genau und deshalb werde ich jetzt auch mal QRT machen und auf die 4-Meter gehen.
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Ihr habt die gleichen Ansichten wie ich. Für uns ist es klar, der Stellvertreter muss den ZF ersetzen können und somit den gleichen Ausbildungsstand haben.

    Nur wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen für diese Behauptung aus? Wo sind die zu finden?

  7. #7
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    Rechtlich ist vielleicht ein wenig unpassend ausgedrückt - es gibt ein Anforderungsprofil für den Zf und dessen Stellvertreter welches erfüllt sein muß damit jemand diese Aufgabe/Tätigkeit auch ausführen kann und auch darf.

    Darin sind enthalten alle für die Lehrgangszulassung benötigten Voraussetzungen sowie der Inhalt des zu vermittelnden Lehrstoffes in der Ausbildung zum Zf.

    Info's darüber kannst Du bei der zuständigen LFS, der Kreisfeuerwehrzentrale, dem Feuerwehramt oder dem Innenminsterium/-behörde erhalten.
    Gruß Carsten
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