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Thema: Voraussetzungen für den Lehrgang "OrgL RD"

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  1. #9
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    Zitat Zitat von cycoso Beitrag anzeigen
    Die Schule in NRW gibt hier nur RS und Zugführer FW vor,
    deshalb auch meine Frage hier im Forum...
    Laut IDF ist eine Zugführerausbildung in einer im Katastrophenschutz mitwirkenden HiOrg gleichwertig und reicht auch vollkommen aus.

    Ansonsten ist das in NRW von Schule zu Schule unterschiedlich. Manchmal GF manchmal ZF, manchmal RettSan manchmal RettAss. Private Schulen sind sicherlich kulanter wegen dem kommerziellen Hintergrund. In NRW ist die Ausbildung zum OrgL RD nicht gesetzlich geregelt.

    Gruß
    Michael
    Geändert von Paramedic (25.01.2008 um 19:21 Uhr)

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