Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
Wie so oft: Landesrecht...

..zumindest was die Berufung zum OrgL angeht. Diese Vorrausstzungen schlagen sich dann aber oft in den Zugangsvorraussetzungen für den Lehrgang nieder.

Für Hessen: Hauptamtlicher RA, ZF KatS, danach vom Land zugelassener OrgL-Lehrgang.
Wie du schon schreibst, dass sind die Vorraussetzungen für die Berufung als OrgL. Für den Lehrgang gibt es keine einheitliche Zulassungsbeschränkung, ist von der Schule abhängig, wo du den Lehrgang machen willst...