Hi,
also die Frage hier währe, wozu du mitschneiden willst.
Soll es wirklich ein Teil der "Einsatzdokumentation" sein?
Also auch als Dokument (Beweis) in einem evtl. Gerichtsverfahren einsetzbar...?
Oder bloß als Arbeitsmaterial, zur eigenen Nachbereitung und Schulung?
(ACHTUNG: Das Mitschneiden von BOS-Funk ist eine heikle Kiste und nicht jeder berechtigte BOS-Teilnehmer darf auch Mitschneiden!)
Davon hängt es eigendlich ab wie und wo du vorgehst:
Soll die Aufzeichnung nicht "Dokumentenecht" sein, so kannst du beruhigt den Höhrerlautsprecheranschluss nehmen. Zumindest solange mit Relais gearbeitet wird.
Denn dann hörst du dich ja eh selber... Falls das Relais mal "zu" bleibt, so macht das im Fall der Aufzeichnung dann nichts wenn mal ein Ansprechversuch "verlorengeht".
Bei Arbeiten ohne Relais oder wenn es eine ECHTE Dokumentation geben soll, so musst du halt sowohl das Hörersignal UND das Mikrofonsignal mitschneiden!
Im Falle eines gerichtsverwertbaren Bandes am besten noch auf zwei verschiedenen Spuren.
Ob es darüberhinaus noch weitere Auflagen wie einen digitalen Zeitstempel usw. gibt. das weiß ich gerade nicht aus dem Kopf!
Gruß
Carsten
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