Die Frage dürfte eher sein, ob ihr als gewerblicher oder privater Verkäufer tätig werden dürft.
Als privater Verkäufer hast Du die Möglichkeit, in der Artikelbschreibung die Sachmängelhaftung auszuschließen, z.B. "Der Artikel wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Der Verkäufer gibt keine Garantieerklärung ab."
Für den vorliegenden Fall solltest Du abwägen, wieviele Artikel in den eBay-Verkauf gelangen sollen. Sollte es sich zum Beispiel um drei verschiedene Funkmeldeempfänger (sozusagen Sammlerüberschuss) handeln, dürfte der Verkauf als privater Verkäufer unproblematisch sein.
Sollte es sich aber zum Beispiel um eine größere Menge hochwertiger Geräte handeln, dürfte schnell der Verdacht aufkommen, gewerblich tätig zu sein. Das gilt insbesondere beim Verkauf von Neuware. Da dies neben der Gewährleistungspflicht vor allen Dingen steuerrechtliche Konsequenzen nach sich zieht, ist hier unbedingt Vorsicht geboten.
Siehe auch: http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...topic_id=20955
C-Elfe