Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)
Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.
Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?





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