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Thema: Schaltplan für Tonfolgeschalter gesucht !!!

  1. #16
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    Ich kann zwar gerade nicht sicher sagen, für welchen Klangfolgeschalter dieses Schaldbild genau ist, aber die Klemmenbezeichnung müsste ja gleich sein...

    Vielleicht hilft es Dir...?

    Gruß PelBB
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  2. #17
    Storno Gast
    Erstsmals Danke aber ich werde aus diesen Plan nicht schlau vielleicht kann mir jemand diesen Plan Vereinfachen ... wäre super... danke!


    MFg

  3. #18
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    Hmmm... so schwierig ist der doch nicht? Die Zahlen wirst Du am Klangfolgeschalter wie auch am Zugdrehschalter wiederfinden... und dann musst Du nur noch Drähte zu den entsprechenden Dingen ziehen und an der angegebenen Stelle anschließen, wobei 30 Fahrzeug-Plus, 31 Fahzeugmasse und 15 (30) Zündungsplus ist...

    Das einzige, was Du rausbekommen musst, ist, ob Deine Fahrzeughupe plus oder Minus schaltet... dann weißt Du, welchen Plan Du nehmen musst...

  4. #19
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    Hallo Storno. Evtl solltest Du doch jemanden zu rate ziehen, der sich mit Autoelektrik auskennt, und das ganze dann mit Euch einbaut. Nicht das nachher dein Auto von Deinen Kameraden gelöscht werden muß ;)
    9 von 10 Mißerfolgen haben die gleiche Ursache: Mangelnde Vorbereitung

  5. #20
    Storno Gast
    was hat die Fahrzeug Hupe mitt der SoSi anlage zu tun ?

    Versteh das nicht und warum Zündungsplus??

    Mfg

  6. #21
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    Weil man bei "nur" laufenden Lichtern durch Hupen eine Tonfolgeauslösen kann.

  7. #22
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    Zitat Zitat von Storno Beitrag anzeigen
    was hat die Fahrzeug Hupe mitt der SoSi anlage zu tun ?

    Versteh das nicht und warum Zündungsplus??

    Mfg
    Weil das so vorgeschrieben ist:

    Das Martinhorn (bzw die Tonfolge) darf nur laufen, wenn

    - Zündung eingschaltet ist
    - das Blaulicht vorne links läuft
    - das Signal für "Dauerton an" geschaltet ist (Schalter gedrückt)
    oder eine Tonfolge lang, wenn die Hupe betätigt wurde

    Das Tonfolge-Steuergerät prüft die Stromaufnahme des Ausgangs 84a. Ist hier eine Rundumkennleuchte angeschlossen, die auch dann Funktioniert, gibt das steuergerät erst die Tonfolge frei, so wie es Gesetztlich vorgeschrieben ist.
    Das Simmulieren der RKL mit Relais oder Wiederständen bringt nichts, da die Stromaufnahme überwacht wird und diese nicht von einem Relais erreicht wird.

    Aber solche Spielereinen mit anderen Blinkrelais etc würde ich lassen. Es sieht nicht so schön aus, wenn gelb-grauer rauch aus der Instrumententafel rauskommt und der Geruch erst...
    Obwohl, da haben wir wieder arbeit ;o)

    Gruß

    Torsten
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  8. #23
    Storno Gast
    ok Danke die Anlage steht so weit jetzt geht es nur darum da wir rein optisch einen anderen schalter verweden wollen

    Kippschalter

    Schaltstellungen :

    Ein-Aus-Ein

    Wie mus ich disen nun anklemmen ???

    Mfg

  9. #24
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    Zitat Zitat von Actros Beitrag anzeigen
    Weil das so vorgeschrieben ist:

    Das Martinhorn (bzw die Tonfolge) darf nur laufen, wenn

    - Zündung eingschaltet ist
    - das Blaulicht vorne links läuft
    - das Signal für "Dauerton an" geschaltet ist (Schalter gedrückt)
    oder eine Tonfolge lang, wenn die Hupe betätigt wurde
    Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)

    Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.

    Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?
    MfG

    brause

  10. #25
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)
    Wenn es nicht vorgeschrieben wäre, warum machen es dann alle Aufbauhersteller gleich? Wenn jeder machen dürfte, was er wollte und es machen alle trotzdem gleich, dann wäre das schon ein Wunder...

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Auch das die Verriegelung für die RKL vorne links vorgeschrieben ist, wäre mir neu. Diese Verriegelung macht ja nur bei "Single-RKL-Fahrzeugen" (insbeondere mit Magnet-RKL) Sinn, aber nicht bei den aktuellen Christbäumen mit etlichen Kennleuchten. Ausserdem gab es schon "immer" die Möglichkeit, diese Verreigelung durch eine Brücke am Tonfolgegeber zu deaktivieren.
    Die "Christbäume" sind eigentich auch von der RKL vorne links abhängig. Diese ist sozusagen die "Master RKL"

    Frontblitzer, Heckblaulicht, etc dürften auch nur dann Funktionieren, wenn diese RKL Funktionstüchtig ist.

    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Die entsprechenden Vorschriften oder Gestze würden mich mal interessieren, hast Du Quellen?
    Steht in der

    DIN 14620 (Kennleuchten, Kennsignaleinheiten und Kennleuchtensysteme für blaues und gelbes Blinklicht)

    DIN 14610 (Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegebenutzer)


    Und falls irgendwelche Diskussionen aufkommen sollten: Sorry, aber ich habe die DIN nicht gemacht ;o)
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  11. #26
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    Das alle Aufbauhersteller das so machen ist aber ein Gerücht, unsere RTWs (früher Binz, heute WAS) tun das nicht (zumindestens die Verriegelung über die RKL), und ich kenn auch genug Fzg. (auch Bundes- o. Landes-Fzg) bei denen die Tonfolge auch ganz lustig ohne Zündung läuft.

    Schade, ich komme an die DIN leider nicht ran, aber so richtig klug geschissen: eine Norm stellt nur den Stand der Technik dar, ist aber kein Gesetz.

    So richtig überzeugt hast Du mich nicht.
    MfG

    brause

  12. #27
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    Zitat Zitat von brause Beitrag anzeigen
    Wo ist denn vorgeschrieben, dass die tonfolge nur bei eingeschalteter Zündung laufen darf (Sinn macht es ja schon, und ich habe das grundsätzlich so verschaltet, aber vorgeschrieben....?)
    § 38, Abs.1 StVO: Erkläre mal jemanden, dass Du es eilig hast, wenn Deine Zündung aus ist und der Motor nicht läuft, warum er dann Platz machen soll. ;-)

  13. #28
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    § 38, Abs.1 StVO: Erkläre mal jemanden, dass Du es eilig hast, wenn Deine Zündung aus ist und der Motor nicht läuft, warum er dann Platz machen soll. ;-)
    Uups, das habe ich bei meiner letzten SoSi-Montage ja gar nicht berücksichtigt....
    Beim TÜV ist das Fahrzeug trotzdem durchgekommen.
    Aber müsste das nicht eher in der StZVO stehen?
    mein Name ist Programm

  14. #29
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    Oder zumindest in den Auslegungskommentaren dazu. Mein Beitrag war auch eher als kleiner Scherz gedacht...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  15. #30
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    § 38, Abs.1 StVO: Erkläre mal jemanden, dass Du es eilig hast, wenn Deine Zündung aus ist und der Motor nicht läuft, warum er dann Platz machen soll. ;-)

    Da Stand ich wohl auf'n Schlauch, aber natürlich fällt mir hierzu auch was ein:

    Feuerwehrgerätehaus ist auf einem Berg, unten im Tal ist ein VU klemm.
    Fahrzeug springt nicht, Zündschlüssel bricht beim Startversuch ab.
    Lenkradschloß gibt es noch nicht und die Batterie ist OK.

    Jetzt braucht es nur noch einen Schubs von 8 Kameraden und das Fahrzeug kann mit dem Einzigen im Umkreis von 25km vorhandenen Rettungssatz und SoSi zum Einsatzort rollen.

    Für diese häufigen in der Realität vorkommenden Gegebenheiten, muss natürlich auch das Martinshorn zum Blaulicht betrieben werden können ;-))

    Ach so: In den Beschaltungsunterlagen einer RTK4S ist die Horn-Anschaltung sowohl über Klemme 15 (Plus über Zündung) als auch über Klemme 30 (Dauerplus) vorgesehen.
    mein Name ist Programm

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