Wenn keiner da ist der nachforscht, forscht die Fw halt nach, im Zweifelsfall.....

Ohne jetzt Kritik an dem System üben zu wollen und vielleicht auch etwas OT, kann ich sagen das es so gut läuft - aber nur bis zu einem bestimmten Punkt. Nämlich bis zu dem Punkt wo der Faktor Mensch ins Spiel kommt, beim Rückruf des Disponenten bzw. eher bei der Person am anderen Ende.
Lief bei uns Jahrelang so, 80% der BMA-Alarme wurden von der LST abgefangen, die haben 120sek gewartet ob sich jemand meldet und dann alarmiert, also kein Rückruf sondern jemand aus der Einrichtung wo die BMA ist musste sich melden. Bloß in welchen Einrichtungen kann sich innerhalb von 120sek erstmal jemand verantwortlich fühlen, schnallen was los ist, zur BMA hin und schauen welcher Melder ausgelöst hat oder bei älteren Anlagen welche Melderlinie, zum Melder begeben und dann auch noch bei der LST melden? Da hatte sich keiner Gedanken drüber gemacht.
Neben einigen Industriebetrieben haben wir noch ein Krankenhaus, mehrere Altenheime und ein doch recht großes Gelände der Diakonie für betreutes Wohnen schwerst Behinderter bei uns im Ausrückebezirk. Es lief immer so wie gerade geschildert - 120sek warten und erst dann alarmieren. Mitte dieses Jahr wurde das Warten verboten, nach dem es bereits zum zweiten Mal zu einem Vorfall gekommen war.
Die zwei gravierenden Ereignisse haben in den Gebäuden der Diakonie stattgefunden. Die 120sek-Regelung ist dort in allen mit BMAs ausgestatteten Gebäuden wohl bekannt gewesen.

Das erste Ereignis hat dort nachts um ca. 3.30 Uhr stattgefunden - BMA ausgelöst, der einzige Betreuer in der Nachtschicht ist überfordert. Seine 14 Bewohner sind durch den lauten Alarm wach bis panisch, er quittiert den akustischen Alarm und greift zum Telefon. Der Anruf geht nach etwa 3,5min bei der LST ein (also wurde bereits alarmiert). Während der Betreuer nur mit Mühe der BMA entlocken kann wo der Alarm herkommen soll, wartet der Disponent am Telefon - es dauert gute 3min bis er bei dem vermeintlichen Brandraum ist und einen Fehlalarm feststellt. Das erste Fahrzeug ist zu diesem Zeitpunkt (also ca. 6,5min nach BMA-Alarm und ca. 4,5min nach Alarmierung) gerade aus der Halle gerollt und wird vom Disponenten zurück gepfiffen. Gute 10min später meldet sich der Disponent per Funk, fragt nach wie viele noch einsatzbereit im Fw-Haus währen, es ist doch kein Fehlalarm - der Betreuer hätte hektisch wieder angerufen. In einem Lagerraum hat der Wäschetrockner angefangen heiss zu laufen. Die darauf gelagerte Wäsche hat angefangen zu rauchen und die BMA ausgelöst. So etwa 10min später muss die Wäsche dann angefangen haben zu brennen und wenn es erstmal brennt geht es ja bekanntlich schnell. Knappe Sache, nur weil man sich beim ablesen des Melders versehen hatte und den Brand erst bemerkt hatte als der Rauch unter der Tür durch auf den Flur drückte. Bis auf einige unterkühlte Bewohner (Winter) und eine Kopfplatzwunde beim Betreuer, der beim Evakuieren des Gebäudes etwas unachtsam gegen einen Türrahmen gelaufen ist, wurde niemand verletzt. Der Sachschaden hielt sich in Grenzen.

Das zweite Ereignis ist an einem Samstag Mittag passiert. An der 120sek Regelung hatte sich nichts geändert, es war ja schließlich ein Ablesefehler bei der ersten Aktion gewesen. Wieder das Gelände der Diakonie, anderes Gebäude - Tagschicht der Betreuer mit 4 Personen vertreten und ca. 25 zu betreuende Bewohner, allesamt beim Mittagessen. Die BMA löst aus, 3 Betreuer beruhigen die Bewohner und eine Betreuerin ruft die LST an. Der Anruf geht eine knappe Minute nach Alarm ein, es wird ein Fehlalarm gemeldet und keine Fw alarmiert. Was der Disponent nicht weiss: Die BMA geht hier 2-3 mal die Woche los, meistens beim Kochen und es wird mittlerweile einfach nurnoch angerufen, ist ja eh nie was! Diesmal vergehen fast 15 Minuten bevor Rauch auf dem Flur bemerkt wird, die Tür vom Brandraum wird zwar geöffnet aber aus Panik nicht wieder geschlossen. Eine Betreuerin und zwei Bewohner erleiden Rauchvergiftung, die Kripo kann ermitteln das ein Bewohner eine Kerze im Schrank angezündet und vergessen hatte, woher er die Kerze und das Feuerzeug hatte konnte nicht geklärt werden. Der Sachschaden ist diesmal deutlich höher da sich Rauch und Flammen nicht nur auf einen Raum beschränkt haben.

Am Montag nach dem zweiten Ereignis wird vom Landkreis verfügt das mit sofortiger Wirkung das Warten der Disponenten auf Fehlalarme zu unterlassen ist und selbst bei Rückmeldung eine Kontrolle durch die Fw zu erfolgen hat. Manchmal muss das Kind erst in den Brunnen fallen.