Hhmmm...
Das war mal. ;)
Seit Februar 2008 gilt doch das neue Urhg.
Seitdem ist auch der Download/Erwerb aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle strafbar.
Das sind halt Tauschbörsen aber auch z.B. Videokopien von diversen Fidschimärkten oder Ähnlichem.
Die andere Seite ist, das durch die hohen Hürden des BVerfG zumindest die Verfolgung des Downloaders sehr schwer ist. Beispiel: IP als Downloadnachweis nicht genügend. Gespeicherte Zugangsdaten dürfen nur zur Verfolgung schwerer Straftaten verwendet werden, usw.