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Thema: Funküberwachung, wer ist das?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Im Normalfall die Leitstelle!

  2. #2
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    Zitat Zitat von HAIXMAN Beitrag anzeigen
    Im Normalfall die Leitstelle!
    Morgen,

    Hier mal ein kurzer Auszug: (Hessen)

    § 1

    Zentrale Leitstellen


    (1) Den Zentralen Leitstellen obliegt insbesondere:

    1. die Entgegennahme und unverzügliche Behandlung aller Notrufe, Notfallmeldungen, sonstiger Hilfeersuchen und Informationen für den Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstbereich und die Erteilung von Auskünften,

    2. die Alarmierung der Einsatzkräfte und -einheiten nach dem jeweiligen Einsatzplan,

    3. die Lenkung und Dokumentation aller Einsätze des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes im Zuständigkeitsbereich, insbesondere die Entgegennahme von Status- und Lagemeldungen, die Nachforderung von Einsatzkräften und -mitteln, die Vornahme von Benachrichtigungen, das Bereitstellen von Informationen und die fernmeldemäßige Führung von Einsatzkräften und -mitteln,

    4. die Sicherstellung und Abstimmung der Zusammenarbeit mit benachbarten Zentralen Leitstellen, Polizeidienststellen, Versorgungsbetrieben, Forstverwaltungen, Krankenhäusern, ärztlichem Notfallvertretungsdienst und anderen Stellen,

    5. das Führen des Bettennachweises nach § 8 des Hessischen Krankenhausgesetzes 1989 vom 18. Dezember 1989 (GVBI. I S. 452),

    6. die Abgabe von Meldungen über besondere Vorkommnisse und Schadensfälle.


    (2) Landkreise und kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 50 000 Einwohnern können vereinbaren, daß diese Gemeinden die den Zentralen Leitstellen obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise für den Landkreis durchführen. Die Landkreise können Weisungen erteilen. Die Weisungen sollen sich auf allgemeine Anordnungen beschränken und in der Regel nicht in die Einzelausführung eingreifen. Die Vereinbarung ist für den Landkreis vom Kreisausschuß und für die Gemeinde vom Magistrat abzuschließen; sie ist wie eine Satzung öffentlich bekannt zu machen.


    (3) Die Zentralen Leitstellen üben die Funküberwachung im gemeinsamen Funknetz des Landes aus und ordnen die Nutzung von gemeinsamen oder abgesonderten Funkkanälen an, wenn dies aus taktischen, betrieblichen oder technischen Gründen notwendig ist.



    (4) Zusätzlich zu den Aufgaben nach Abs. 1 und 3 haben bestimmte Zentrale Leitstellen (Leitfunkstellen) folgende Aufgaben wahrzunehmen:

    1. die Zuweisung zusätzlicher Funkkanäle und Unterstützung der übrigen Zentralen Leitstellen in allen Fragen der Einsatzabwicklung,

    2. die Zuteilung von Rufkombinationen,

    3. den Ausfallersatz für die übrigen Zentralen Leitstellen,

    4. das Sammeln von Meldungen über besondere Vorkommnisse und Schadensfälle von den Zentralen Leitstellen, die Aufbereitung und Weitermeldung an die zuständigen Regierungspräsidien und das Ministerium des Innern,

    5. die Alarmierung der landesbediensteten Techniker,

    6. die Funküberwachung in den eigenen Funkverkehrsbereichen.

    Das Hessische Ministerium des Innern bestimmt, welche Zentralen Leitstellen die in Satz 1 genannten zusätzlichen Aufgaben wahrnehmen.

    Die Funküberwachung an sich wird in Hessen zum Beispiel aber von der Polizei übernommen.
    Sie ist zuständig für die polizeilichen- als auch die nichtpolizeilichen BOS und das landesweit.

    Deren Aufgabengebiet aber nicht nur die Überwachung des Sprechfunks auf Funkdisziplin ist.
    Das Hauptaufgabengebiet ist die Störungserkennung und -beseitigung.


    Grüße
    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
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  3. #3
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    In NRW ist das die ZPD mit Sitz in Duisburg, Funkrufnamen möchte ich jetzt hier nicht sagen, kann man auch ersuchen hier im Forum.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    ...Funkrufnamen möchte ich jetzt hier nicht sagen, kann man auch ersuchen hier im Forum.
    aha..und warum nicht ?



    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    ... kann man auch ersuchen hier im Forum.
    Genauso wie Dein Beitrag
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  5. #5
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    In NRW ist das die ZPD mit Sitz in Duisburg, Funkrufnamen möchte ich jetzt hier nicht sagen, kann man auch ersuchen hier im Forum.
    Wens interessiert: Der Funkrufname ist "Gabriel" und nicht geheim.

    Gruß
    Michael

  6. #6
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    Ist die Funküberwachung nicht immer das jeweilige LMI?

    [Edit]LMI=Landesministerium des Innern[/Edit]
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
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    Frage die dazu passt

    haben die funkhändler auch eigene kennungen zu testzwecken?
    8 von 10 newbies können nicht suchen und googlen!
    schreib dich nicht ab, lerne suchen und googlen.

    Kinder haben im BOS Funk nichts zu suchen!!!!

  8. #8
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    Zitat Zitat von akkonsaarland Beitrag anzeigen
    haben die funkhändler auch eigene kennungen zu testzwecken?
    Nein...

    Wenn in einer Funkwerkstatt etwas getest wird, werden die FuG an Dummys betrieben oder allenfalls über:

    es gibt die sogenannten Genehmigung für "Vorführfunk"...

    betrieben ;)

    Da kann man dann als Händler einen Kanal in einem ganz kleinen Bereich zugeteilt bekommen zu Vorführzwecken...

    MfG Fabsi

  9. #9
    FiRe-1987 Gast
    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    In NRW ist das die ZPD mit Sitz in Duisburg...
    angeblich auf einem Boot im Hafen.. so wurde es mir beim funkerlehrgang erklärt...

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