Hallo Carsten,
Also da wird er sich schwer tun...
Verurteilte Brandstifter sind in der Regel nicht beim Bund:
http://funkmeldesystem.de/foren/showthread.php?t=24881
@DannyDN
hast du immer noch nicht genug?
Was du vorhast ist eine Straftat nach §132a STGB Abs. 1 Satz 4 und könnte mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden...
Aber das hat dich ja vor ganz anderen Sachen auch nicht abgeschreckt, gell???
GRuß
Carsten





