1) Als Anwender bist DU in der Nachweispflicht und hast dafür Sorge zu tragen das Du auf allen von Dir beutzten Geräten eingewiesen worden bist.
2) Die doppelte Einweisung müßte entfallen wenn Du es ja in Deinem Anwenderpaß bereits schonmal dokumentiert hast.
3) Ja, Du benötigst für jedes Gerät eine neue Einweisung. Wir bekamen letztens sogar eine neue Unterweisung für ein Nachfolgegerät vom Siemens Monitor wo sich nur der Rahmen geändert hatte.