Das ist dann der Konfliktpunkt zwischen berechtigten interessen seitens der Leitstellen und dem Datenschutz. Die Netzbetreiber dürfen/wollen/können solche infomationen auf Grund des Datenschutzes nicht an Dritte weitergeben.
Jetzt gilt es rechtlich zu klären welches Interesse höher einzustufen ist.
Damit müssten dann mal die gesetzgebenden Organe beschäftigt werden. Ob es dem Disponenten zumutbar ist oder die Daten des "Mißbrauchers" zu schützen sind.
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