Fast richtig. Der Ausländische Führerschein muss in Deutschland "umgetragen" werden. D.h. mit dem Lappen zum Strassenverkehrsamt, Beantragung einer deutschen Fahrerlaubnis unter Vorlage der Ausländischen -->keine Pflichtstunden/Prüfung mehr.
Da aber im KBA vermerkt ist, dass der Kollege seinen FS in Deutschland abgeben musste, wird der Schwindel schnell auffliegen (Datenabgleich/"Gläserner Bürger", was dachtet ihr warum die neue Plastikkarte erfunden wurde?)
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator