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Thema: RTW Fahrer - CZ-Führerschein - Geht das?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Quelle: ADAC.de

    Mit der Veröffentlichung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Amtsblatt treten 2007 weitreichende Änderungen des nationalen Fahrerlaubnisrechts in Kraft. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, wegen der es bislang möglich war, trotz Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben und damit straffrei am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Durch eine gesetzliche Ausnahme vom bislang uneingeschränkten Anerkennungsgebot verlieren ausländische Führerscheine zukünftig automatisch im Heimatland ihre Gültigkeit, wenn der Betreffende schon einmal eine Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. In diesem Fall ist es anderen Mitgliedstaaten zudem untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen.
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    Kurz: wenn er in Deutschland seinen Lappen verloren hat kriegt er ihn auch nur hier wieder zurück!

  2. #2
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    Zitat Zitat von CarstenDO
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    Quelle: ADAC.de

    Mit der Veröffentlichung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie im EU-Amtsblatt treten 2007 weitreichende Änderungen des nationalen Fahrerlaubnisrechts in Kraft. Damit wird eine Regelungslücke geschlossen, wegen der es bislang möglich war, trotz Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist eine EU-Fahrerlaubnis im Ausland zu erwerben und damit straffrei am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Durch eine gesetzliche Ausnahme vom bislang uneingeschränkten Anerkennungsgebot verlieren ausländische Führerscheine zukünftig automatisch im Heimatland ihre Gültigkeit, wenn der Betreffende schon einmal eine Entziehung der Fahrerlaubnis hatte. In diesem Fall ist es anderen Mitgliedstaaten zudem untersagt, eine neue Fahrberechtigung auszustellen.
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    Kurz: wenn er in Deutschland seinen Lappen verloren hat kriegt er ihn auch nur hier wieder zurück!
    Nein das ist falsch hat er für 1 Jahr seinen Wohnsitz in der CZ und macht dort den Schein bekommt er ihn dort auch und darf dort auch fahren nur in Deutschland nicht solang er eine Spere hat.

  3. #3
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    Fast richtig. Der Ausländische Führerschein muss in Deutschland "umgetragen" werden. D.h. mit dem Lappen zum Strassenverkehrsamt, Beantragung einer deutschen Fahrerlaubnis unter Vorlage der Ausländischen -->keine Pflichtstunden/Prüfung mehr.
    Da aber im KBA vermerkt ist, dass der Kollege seinen FS in Deutschland abgeben musste, wird der Schwindel schnell auffliegen (Datenabgleich/"Gläserner Bürger", was dachtet ihr warum die neue Plastikkarte erfunden wurde?)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
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    Moinsen!

    Schaut doch einfach mal hier:

    http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_28.php

    Es ist so gar einigemaßen bürgerfreundlich (be-) geschrieben!

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