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Thema: Impressum Feuerwehrseite

  1. #1
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    Impressum Feuerwehrseite

    Hallo Allerseits.

    Könnt ihr mir sagen welche Informationen ins Impressum einer Feuerwehrseite (Freiwillige Feuerwehr) gehören?

    Blinky

  2. #2
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    Jein

    so sieht es aus wenn es Rechtsauskunft der Stadt gab
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
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  4. #4
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    Eure beiden Impressums sind aber nicht vollständig ....
    Zu einem Impressum gehört auf jedenfall ein Mittel der schnellen Kontaktaufnahme und dazu zählt keine E-Mail Adresse.
    Es MUSS auf jedenfall auch die Telefonnummer angegeben werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Hey Leute, jetzt mal Auskunft eines Webdesigners:

    In ein vollständiges Impressum, egal ob Feuerwehr, Kaninchenzüchterverein oder sonstige Webseiten gehört auf jedenfall die Anschrift und ein Verantwortlicher! In Deutschland besteht sogar Impressumspflicht!!!!! Das heist jede noch so kleine Seite, Forum, Bildergalerie MUSS ein Impressum haben!

    Am besten schaust du dir den Link hier an!
    http://www.linksandlaw.info/hinweise...nzeichnung.htm

    Ansonsten wenn du Fragen hast, kannst du dich gerne bei mir melden!

    Gruß
    Flo

  6. #6
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    ...Trotzdem muss, auch wenn die Seite nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht ist ein Impressum da sein! Und zwar nicht erst wenn man sich eingelogt hat! Das Impressum ist sowas wie das Nummernschild einer Seite im Internet! Und ich glaube nicht das du ohne Nummernschild fahren willst ;-)!

    Zum Thema Feuerwehr und HiOrgs, Seite ist Seite und da ist es total egal was es für eine Organisation ist! Den Zuständigen Ämtern ist das egal!

    Gruß
    Flo

    PS.: Das Kapitel Impressum wird in der Berufschule für Web- und Grafikdesign in einen extra Fach behandelt!

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose
    Und davon gibt's auch wieder Ausnahmen... Diese werden i.d.R. nicht auf Feuerwehr-/HiOrg-Seiten greifen, undenkbar ist dies jedoch nicht, es gibt z.B. Seiten, auf die nur Mitglieder der Wehr udn andere Authorisierte passwortgeschützten Zugriff haben, z.B. zur Einsicht in AAO's, Ausbildungsmaterial o.ä..

    Wenn du die ganze Seite in einen geschützten Bereich verlegst brauchst du kein Impressum, daß hat aber nichts mit Ausnahme zu tun, sondern auf solche Seite greift das Telemediengesetz einfach nicht.
    Um das gings hier aber nicht, sondern um die ganz normale HP, seis Feuerwehr oder sonst was und hier besteht ganz klar die Impressumspflicht MIT Telefonnummer.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Hallo,
    das mit Telefonnummer weis ich jetzt nicht genau, aber ich schätze mein Vorredner hat Recht!
    Gruß
    Flo

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian KSB
    Hallo,
    das mit Telefonnummer weis ich jetzt nicht genau, aber ich schätze mein Vorredner hat Recht!
    Gruß
    Flo
    Hat er auch ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  10. #10
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    Moinsen!

    Wenn die Telefonnummer Pflicht ist, welche muss denn dann genannt werden? Die private des Webmasters oder Verantwortlichen oder die Dienstliche, sprich die der Feuerwehr?

    MfG

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose
    Zitat:
    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post
    Ob da die Telefonnummer dazu gehört, oder ob Briefe und E-Mail unmittelbar genug sind, sagt der Gesetzgeber natürlich nicht. Wäre ja auch zu einfach.

    Hast es doch schon selbst beantwortet ...
    Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen,
    ->Telefonnummer und jetzt kommts...
    einschließlich der Adresse der elektronischen Post.
    also kann die erste elektronische Kommunikation gar keine E-Mail Adresse sein.
    Buschtrommeln im übrigen auch nicht, außer du führst den Schlag mit nem Motor aus. :-D
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22
    Buschtrommeln im übrigen auch nicht, außer du führst den Schlag mit nem Motor aus. :-D
    Hey, auch Saarländer entwickeln sich weiter *duckundrenn*

    :D

    MfG Fabsi

  13. #13
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    Zitat Zitat von Poli
    Moinsen!

    Wenn die Telefonnummer Pflicht ist, welche muss denn dann genannt werden? Die private des Webmasters oder Verantwortlichen oder die Dienstliche, sprich die der Feuerwehr?

    MfG
    Ist die Dienstnummer der Feuerwehr jederzeit (24h am Tag) erreichbar? Nein? Dann eine andere die ständig erreichbar ist.

    Anrufbeantworter sind keine Erreichbarkeit! Es MUSS ein Mensch ans Telefon gehen!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Werde mir mal eure Links morgen anschauen.

    Bei uns ist das so das das Feuerwehrhaus nicht ständig besetzt ist und wir kein Telefon mehr im Feuerwehrhaus haben.

    Welche Adresse und Telefonnr. muß ich dann angeben? Webmaster oder Wehrführung?

    Blinky

  15. #15
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    Egal, es muss halt nur ständig erreichbar sein (Was bei einer Freiwilligen Feuerwehr recht schwer werden könnte... ich liebe das deutsche Rechtssystem!)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

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