Zitat Zitat von abc-truppe Beitrag anzeigen
Mir ist irgendwie gerade so zumute, als wäre der Satz "Sondersignalfahrzeuge müssen immer eine RKL über dem Fahrer haben" richtig, kann das jemand bestätigen?
Klar, StVZO §52

(3) 1Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein

Frontblitzer usw. sind alles nur Zusatzleuchten...

Was man bei Cobra 11 sieht, dass die nur ne doppelte FWL-LED in der Scheibe haben ist so nicht zulässig...

Zitat Zitat von Florian Feuerbaer Beitrag anzeigen
Imo doch kein Knöllechen, die Zulassung des KFZ erlischt oder?
Nö, wenns ne Zivilstreife ist, wird die Anlage wohl eingetragen sein....

Und da sie verdeckt ist, liegt da auch mit sicherheit ein Schreiben im Auto, dass bei benutzung besagter Anlage die RKL aus Dach zu stellen ist...

Somit wärs nur ein "geringerer" Verstoß ;)

MfG Fabsi