Klar, StVZO §52
(3) 1Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein
Frontblitzer usw. sind alles nur Zusatzleuchten...
Was man bei Cobra 11 sieht, dass die nur ne doppelte FWL-LED in der Scheibe haben ist so nicht zulässig...
Nö, wenns ne Zivilstreife ist, wird die Anlage wohl eingetragen sein....
Und da sie verdeckt ist, liegt da auch mit sicherheit ein Schreiben im Auto, dass bei benutzung besagter Anlage die RKL aus Dach zu stellen ist...
Somit wärs nur ein "geringerer" Verstoß ;)
MfG Fabsi






				
				
				
					
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