Hab mal interessehalber auf seine ABGs geschaut. Wenn man schon nichts Gutes drüber berichten kann, lass ich's auch negativ drüber zu sinieren.

Aber vielleicht kann mir doch ein juristisch vorbelasteter Kollege ein wenig Licht in mein Dunkel bringen:

Zitat:
"7. Zahlung
[...]
7.3 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur dann zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig gerichtlich festgestellt oder unbestritten sind oder schriftlich durch uns anerkannt wurden.
7.4 Sie können eine Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.
[...]
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum."

Mir fällt zu den Punkten 7. ff nix mehr ein, wenn jemand schon so lieb um persönliches Sponsoring bittet. Ich verzichte qua Bestellung also auf meine mir im BGB zugesichterten Rechte. Interessant. Aber klar. "A"GB steht ja auch vor BGB. Punkt 8 bräuchte vielleicht noch die Ergänzung:

Bis zur vollständigen Belieferung der bestellten Ware bleibt das per Vorkasse bezahlte Geld Eigentum des Bestellers.

Ausserdem konnte ich regelmäßig den telefonischen Bestellungen der WaWa Töging wiederstehen, die Herr K. an die Dieselstr. 4 geliefert haben wollte.

Im Übrigen war das Gewerbe SK Funktechnik nicht auf Simon angemeldet und damit streng genommen gar nicht seine eigene Pleite.

Thomas