Zitat Zitat von TUNIX
(4) Eine Amateurfunkstelle darf

1.nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und
2.nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten
fürs verständniss

ich habe einen sicherheitsdienst und will den funk über afu machen ist nicht
ich bin afu und will die kuchenbar am kinderfest damit koordinieren
ist ok