Aussonderung

Ist auf Grund von Schäden nicht sicher, ob die Schutzwirkung erhalten bleibt sind die ent-sprechenden Teile auszusondern. Für den Feuerwehrsicherheitsgurt und die Feuerwehrleine gelten die Angaben der Prüfgrundsätz für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV 67.13) bzw. die Herstellerangaben. Für die Feuerwehrhelme nach DIN EN 443 aus duroplastischem Kunststoff ist entsprechend den "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Benutzung von Kopfschutz" ein Ausmusterungszeitraum nicht ausdrücklich genannt aber auch sie werden durch mechanische Beschädigungen oder Wärmeeinwirkungen unbrauchbar.
Quelle: Bundesverband der Unfallkassen

Der Schuber F110 ist laut Hersteller aus dem Material "High Temp Fibre" (Glasfaserverstärkter Spezialkunststoff), auf der Homepage ist aber nur die Rede von "dupoplastischem Kunststoff". Der F110 ist aber auch nach EN 443 genormt. Gilt denn bei dem auch diese Aussonderungsregel?

Gruß