Aussonderung
Ist auf Grund von Schäden nicht sicher, ob die Schutzwirkung erhalten bleibt sind die ent-sprechenden Teile auszusondern. Für den Feuerwehrsicherheitsgurt und die Feuerwehrleine gelten die Angaben der Prüfgrundsätz für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (GUV 67.13) bzw. die Herstellerangaben. Für die Feuerwehrhelme nach DIN EN 443 aus
duroplastischem Kunststoff ist entsprechend den "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz - Benutzung von Kopfschutz" ein Ausmusterungszeitraum nicht ausdrücklich genannt aber auch sie werden durch mechanische Beschädigungen oder Wärmeeinwirkungen unbrauchbar.