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Thema: "Schnupperkurs" für AGT-Neulinge möglich?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose
    Bei ND-Geräten?
    das letzte ND Geräte hatte ich 199x an, sorry

    aber bei der BW darf man vom ersten Tag an auch ohne G 26 mit Maske rumlaufen
    Zitat Zitat von Florian Feuerbär
    Ich finde es auch nicht gut das bei unserem Girls-Day die mit PA und Dicker Jacke den Schlauturm hoch rennen, denn sowas darf die JF nicht....
    was darf die JF nicht?
    Wo steht das ?
    Und der Girlsday ist keine JF Übung

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    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  2. #2
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    Also sofern die G26.3 schon durchgeführt ist, sollte es überhaupt kein Problem sein die Maske aufzusetzen.

    Privat gesehen ist das sehr wohl zu vertreten das sich jemand ein PA besorgt und selbst damit durch nen Brandcontainer geht.
    Die G26.3 zb ist eine ARBEITSmedizinische Untersuchung, diese hat überhaupt keine Relevanz was ich in meiner Freizeit mache.
    Die Feuerwehr hat sich nur an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze gehängt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    ...und was ist dann mit den "Nicht-Atemschutztauglichen" Kameraden die in bestimmten Einsatzlagen auf die Atemschutzmaske (Maske/Filter) angewiesen sind???

    Ist doch genau dasselbe, wenn nicht gar schwerer zu atmen, als wenn ich für "neue" Kameraden eine "Schnupperstunde" mache.

    Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor. Somit ist es, rein rechtlich gesehen, gar kein Problem jeden X-Beliebigen (einsatztauglichen) Kameraden mit Maske (ohne LA) laufen zulassen und das "Backpack" auf dem Rücken zu tragen bedarf auch keiner besonderen Genehmigung oder Ausbildung.

    Gruß Carsten
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  4. #4
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    Zitat Zitat von Pille112
    Ferner sieht doch die Fw für jeden "Löschknecht" die Möglichkeit des Atemschutzes mit Maske/Filter vor.
    Das ist nicht richtig, auch für das Aufsetzen von Maske mit Filter brauchst du nen Lehrgang.

    Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)

  5. #5
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    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Und auch ne Untersuchung, aber da reicht die G26.1 oder .2, also die .3 braucht man nur für Umluftunabhängigen (jedenfalls bei der Feuerwehr...)
    Das mit der G26.1/2 hatte ich vorausgesetzt, da bei uns sonst keine Einsatztauglichkeit attestiert wird und genau deshalb sprach ich auch von "einsatztauglichen" Fw'lern.

    Da ja bei jedem Einsatz eine atemgefährdende Lage entstehen kann muß bei uns jeder Maske/Filter-tauglich sein, erst danach geht's bei uns zum TM1-Lehrgang.

    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Also wie gesagt, mein Wissensstand ist, dass man auch nur für die Maske mit Filter einen Lehrgang braucht, und damit meine ich keine Zweineinhalb-Minuten-Einweisung.

    Bei uns darf man die Maske mit Filter deswegen auch erst nach dem Atemschutz-Lehrgang aufziehen, da man ja auch die Hintergründe wissen muss (z.B. wann darf ich den Filter nehmen, worauf muss ich achten, ...)

    Ich finde dieses Vorgehen auch gerechtfertigt

  7. #7
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    @ Allmächtiger:
    Dann würde es ja heißen, dass bei euch nur AGT'ler in der Wehr sind.
    Da andere Kameraden ja sonst, im Einsatz, keine Chance auf Atemschutz hätten und somit ein unkalkulierbares Risiko eingehen würden/müßten.
    Wie sieht es denn, bei Euch, bei einem Gefahrgutunfall mit der Sicherheit-/Gefahrenzone 2 aus bzw. wie wird die dann personell besetzt? => Mit AGT'lern unter Maske/Filter?
    Meiner Meinung nach ist bei euch ein Fehler im System.

    Wenn das nun bei euch tatsächlich so ist, würde mich mal die Meinung eurer Wehrführung zu meiner Aussage interessieren.

    Habt ihr diesen Umstand schon mal im Kameradenkreis diskutiert?

    Gruß Carsten
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  8. #8
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    Weils die Direktion nicht erlaubt?
    Vergleichen wir die JF, die natürlich nicht ohne Unterricht wenn dann das Dingen aufsetzten dürfe mit Leuten ohne Kenntnis? Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
    Irgednwie versteh ich sowas alles nicht. Ich kann meine Kids auch so genug beschäftigen und tolle Übungen durchführen. Und dafür kann ich auch Papdinger in alte leere Gestelle machen zur not... ohne Maske.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  9. #9
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Wenn ich es bei der JF nicht darf, wieso dürfen es dann 14-15j Mädels, ok auch 16j, die keine Ahnung von nix haben? Nur weil die Frauen sind?
    Hab ich doch grad geschrieben ... (Jugend)Feuerwehr muß sich an die entsprechenden Richtlinien halten, eben auch an die Arbeitsmedizinischen Grundsätze.
    Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22
    Privatpersonen (GirlsDay) können machen was sie wollen.
    Echt? Gut! Nächstes mal lasse ich mir was dolles für die Damen einfallen.... ich berufe mich dann auf dein "können machen was sie wollen" ;)

    Ein Schelm wer nun dabei was pöses denkt ;)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  11. #11
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Echt? Gut! Nächstes mal lasse ich mir was dolles für die Damen einfallen.... ich berufe mich dann auf dein "können machen was sie wollen" ;)

    Ein Schelm wer nun dabei was pöses denkt ;)

    Wieso?
    Ist doch das gleiche mit dem AED.
    Ein Feuerwehrler zB muß ne "übelste Ausbildung" und jährliche Wiederholung über sich ergehen lassen, aber Hinz und Kunz dürfen in den U-Bahnen oder Flughäfen die Teile aus den Säulen nehmen und auf die Menschheit losgelassen werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  12. #12
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    Moin moin,

    auch eine G26.3 halte ich nicht unbedingt für zwingend notwendig. Wenn der Probant das Teil freiwillig aufzieht, sich über Gefahren und Risiken bewußt ist, das vielleicht sogar schriftlich fixiert, dürfte es keine Probleme geben - vorausgesetzt, man jagt ihn nicht durch eine Teststrecke, sondern läßt ihn mal 10-15 Minuten einfach nur atmen.
    Aber eigentlich müsste so etwas ja auch in der Bedienungsanleitung für das jeweilige Gerät stehen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
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    Zitat Zitat von Florian Feuerbaer
    Nur weil die Frauen sind?
    Fast... nennt sich eher:

    Gibt doch genug davon, ein paar mehr oder weniger machen da auch keinen Unterschied mehr aus ^^

    MfG Fabsi

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