Der KvD ist der Komissar vom Dienst, d.h. der Beamte im gehobenen Dienst, der (z.B. in der LSt) die Einsatzführungsberechtigung hat.
Der KvD ist der Komissar vom Dienst, d.h. der Beamte im gehobenen Dienst, der (z.B. in der LSt) die Einsatzführungsberechtigung hat.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim
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