Hallo,
Amateurfunk darf laut §5 abs. 4 des AfuG
1. nicht zu gewerblich-wirtschaftlichen Zwecken und
2. nicht zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten
genutzt werden, und das wäre es auf einer Baustelle der Fall.
Laut §2 ist der
Amateurfunkdienst ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein.
Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste.
http://www.gesetze-im-internet.de/afug_1997/index.html
Warum BOS-Geräte so teuer sind??? Wahrscheulich wegen der TR-BOS Zulassung. Ich würde euch abraten, mit Afu- oder Betriebsfunkgeräten im BOS-Bereich zu senden, da sie schBlicht weg nicht dafür zugelassen sind.
Viel spaß, wenn dann die BNetzA bei euch vorm Gerätehaus steht :-)
MfG DaKnu