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Thema: Absicherung Rettungsdienst bei Atemschutzeinsatz der Feuerwehr ?

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  1. #1
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    Absicherung Rettungsdienst bei Atemschutzeinsatz der Feuerwehr ?

    Absicherung durch Rettungsdienst bei Atemschutzeinsatz der Feuerwehr ?

    Regionale Unterschiede zur Vorhaltung Rettungsdienst bei Feuerwehreinsätzen gibt es ja viele,
    darum möchte ich speziell den Atemschutzeinsatz ansprechen.

    Wie sieht es bundesweit aus ?

    Musterbeispiel: Florian XY rückt aus zum Wohnungsbrand, unklar ob sich noch Personen in der Wohnung befinden.
    die zuständige Leitstelle alarmiert Feuerwehr und Rettungsdienst zum Einsatzort.( im 1.Alarm)
    ( Im Musterbeispiel wird der Rettungsdienst sofort mit alarmiert, da verletzte Personen vermutet werden! )


    Weiterhin gibt es in Deutschland die unterschiedlichsten Strukturen im Rettungsdienst u.a. :
    -ländliches Gebiet, Nachts nur 1RTW .... , Außenstelle der Wache ab 23 Uhr nicht besetzt ...
    -städtischer Bereich: größere Wachen, 3-4 RTW´s im 24 Std-System ... usw.
    -nicht überall ist eine BF, deren RTW im Zug mit ausrückt.
    diese Punkte verändern die Einsatztaktik erheblich, es wird nie den“geplanten Fall X“ geben !



    Wie sieht es speziell bei folgenden Einsätzen aus ?
    sind die eingesetzten Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr vor Zwischenfällen abgesichert ?

    1.) Gefahrguteinsatz , Lkw hat unbek. Fässer auf Fahrbahn verloren .vom Anrufer bekannt Gefahrgut-LKW.
    Florian YX rückt aus...
    Es sind 2Trupps (hier im Bsp. 4 Kameraden)mit CSA im Einsatz.
    Muss da erst der Einsatzleiter Feuerwehr den Rettungsdienst zur Absicherung der CSA-Träger nachfordern oder alarmiert
    bei Euch Leitstelle im 1.Alarm sofort den RD mit ?

    2.) Lagerhallenbrand, leerstehendes Objekt ! Es sind 8-10 Atemschutzgeräteträger im Einsatz.
    Steht für die Atemschutzgeräteträger die im Einsatz sind ein RTW bereit ?

    oder Punkt 3 besitzt die BF / FF eigene Technik + Kameraden mit Ausbildung RA/RS, die rettungsdienstliche
    Sicherstellung durchführen ?


    Wie ist bei Euch die rettungsdienstliche Vorhaltung bei Atemschutz-Einsätzen geregelt ?



    ein schönes WE und Grüße :-)

    Steiger

  2. #2
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    09.04.2004
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    369
    Hallo,

    bei uns im Kreis ist es so geregelt, dass bei den Einsätzen, die du als beispiel nennst, immer der Rettungsdienst mit ausrückt.
    RTW ist Minimum, je nach Objekt auch ohne Zögern OLRD und NEF.
    Wir haben in meiner Wehr zusätzlich noch einen Rettungsrucksack mit Sauerstoff und AED zum Eigenschutz bei Übungen bzw. Kleineinsätzen.
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
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    5.256
    Also bei uns wird eigentlich immer wenns um Feuer geht oder BMA geht grundsätzlich der OrgL und min. ein RTW mitalarmiert.
    Wir sind ne FF und der RTW kommt vom BRK.
    Zusätzlich haben wir selber Rucksäcke mit AED und Sauerstoff.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    Registriert seit
    06.04.2007
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    132
    Hi,

    also sobald bei unserer BF ein kompletter Zug rausgeht ist ein RTW dabei.

    Es gibt einige wenige Disponenten die den z.B. bei ner BMA zuhause lassen.

    Der RTW ist dann afaik auch nur für das BF-Personal da, für weitere Pat. kommen andere RTWs

    zumindest hab ich mir das mal so erklären lassen.

  5. #5
    Oggy512 Gast
    also bei uns wird ab brand 2 mind 1 rtw, oftmals auch noch 1 nef mitalarmeirt!

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2003
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    3.902
    Also in der AAO für den RD in Bayern (ich gehe davon aus, dass die AAO für ganz Bayern gilt) wird ab einem Brand der Alarmstufe 2 (Mittelbrand) ein RTW nur als Sicherheitsabstellung für die Feuerwehr alarmiert, der ELRD wird nur bei Bedarf bzw. auf Anforderung alarmiert...in der Praxis ist er eigentlich immer dabei...

    Bei der neuen AAO mit Einsatzstichworten wird das Ganze ähnlich verlaufen.
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

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