So, jetzt muss ich ja auch mal was an unsere Juristen stellen *g*

Wir grübeln gerade über das Brand und Hilfeleistungsgesetz in RLP !

Hab ich das richtig verstanden, dass laut §8 ab 90.000 Einwohnern lediglich Hauptamtliche Kräfte pflicht sind und wie diese Organisiert sind (Als Hauptamtliche einer FF oder als BF) egal ist?

MfG Fabsi