Rein rechtlich gesehen ist das auch immer noch so:Zitat von Alex22
ausnahmen: absicherung an gefahrenstellen und kenntlichmachung von fahrzeugkolonnen.
Wenn ich das so richtig im kopf habe.
Rein rechtlich gesehen ist das auch immer noch so:Zitat von Alex22
ausnahmen: absicherung an gefahrenstellen und kenntlichmachung von fahrzeugkolonnen.
Wenn ich das so richtig im kopf habe.
Nein, wie gesagt es wurde geändert.
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Blaulicht alleine ordnet aber immer noch nicht an, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben; nur Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet dies an. Du erhälst mit Blaulicht alleine immer noch kein Wegerecht.Zitat von Alex22
Gruß
Michael
ich hoffe das mir jetzt einer wieder erklärt was Wege- und was Sonderechte sind und warum ich wie ein Baerseker zum Gerätehaus fahren MUSS im Alarmfall ;-)Zitat von Paramedic
Gruß Michael
PS: is ironisch gemend
Geändert von Brandbatsch (28.05.2007 um 19:54 Uhr)
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Manchen Leuten kann man das gar nicht oft genug erklären ;-)
Was bin ich froh, dass ich mit meinem privat PKW gar nicht in die Versuchung kommen müsste ;-)
Schönen Abend noch.
Gruß
Michael
is ja toll wenn man ein ELW vor der Tür hat kann man ohne Problem auf den Dachaufsetzer versichtenZitat von Paramedic
Gruß Michael
PS ich gehe mal davon aus das du im Gerätehaus wohnst
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Ich gehe davon aus, dass er nicht in der Feuerwehr ist. Für alle anderen gilt das nämlich nicht...
Gruß, Mr. Blaulicht
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