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Thema: Die IDIOTEN vom Rettungsdienst

  1. #1
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    Die IDIOTEN vom Rettungsdienst

    Hallo

    Ohne viele Worte

    --- http://www.myvideo.de/watch/1076546 ---

    Gruß Marco
    FMS-32 Pro 3.2.1

  2. #2
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    Zitat Zitat von Buffy
    Hallo

    Ohne viele Worte

    --- http://www.myvideo.de/watch/1076546 ---

    Gruß Marco
    Wieder mal der gleiche Blödsinn wie (fast) überall... Sogar noch sachlich falsch...
    Aber kopieren ist ja so einfach...
    Viele Grüße

    Christian

  3. #3
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    Zitat Zitat von Flesch
    Wieder mal der gleiche Blödsinn wie (fast) überall... Sogar noch sachlich falsch...
    Aber kopieren ist ja so einfach...

    Was soll daran fachlich falsch sein?
    Vielleicht ist der Text nur etwas älter.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Der Text ist definitiv sachlich falsch. Und das schon immer...

    Aber du kannst mir ja sicherlich sagen, wo ich in §35 StVO irgendeine Verpflichtung zur Fahrt mit Sondersignal finde...
    Viele Grüße

    Christian

  5. #5
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    Die Visualisierung des
    "Ich bin der arme Feuerwehrmann, keiner Versteht mich, keiner weiß was ich hier mache"

    Geschwister

    "Ich wünschte du könntest..." immer wieder gerne von TSF Feuerwehren ins Netz gestellt

    "Was bei einem Unfall passiert"

    "ALs es keine Feuerwehr mehr gab"

    und ähnlich

    Ich kann diesen dämlichen Rotz nicht mehr lesen...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
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    Zitat Zitat von Flesch
    Der Text ist definitiv sachlich falsch. Und das schon immer...

    Aber du kannst mir ja sicherlich sagen, wo ich in §35 StVO irgendeine Verpflichtung zur Fahrt mit Sondersignal finde...
    Ups verlesen, hab gelesen 38 und damals wars ja tatsächlich so das Blaulicht alleine nicht zulässig war.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Gäb es keine Feuerwehr
    wenn dann einmal ein Feuer wär´
    was glaubs´t, was das für ein Feuer wär!?!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22
    Ups verlesen, hab gelesen 38 und damals wars ja tatsächlich so das Blaulicht alleine nicht zulässig war.
    Rein rechtlich gesehen ist das auch immer noch so:
    ausnahmen: absicherung an gefahrenstellen und kenntlichmachung von fahrzeugkolonnen.
    Wenn ich das so richtig im kopf habe.

  9. #9
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    Nein, wie gesagt es wurde geändert.
    § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von hannibal
    Die Visualisierung des
    "Ich bin der arme Feuerwehrmann, keiner Versteht mich, keiner weiß was ich hier mache"

    Geschwister

    "Ich wünschte du könntest..." immer wieder gerne von TSF Feuerwehren ins Netz gestellt

    "Was bei einem Unfall passiert"

    "ALs es keine Feuerwehr mehr gab"

    und ähnlich

    Ich kann diesen dämlichen Rotz nicht mehr lesen...
    Danke! Diese heroischen Selbstdarstellungen halte ich auch für stark übertrieben.
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  11. #11
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    Zitat Zitat von Max K.
    Danke! Diese heroischen Selbstdarstellungen halte ich auch für stark übertrieben.
    Naja jetzt übertreib du mal nicht ...
    In Deutschland werden keine Feuerwehrleute heroisch dargestellt, im gegensatz zu den Amerikanern.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Ne, aber im Gegensatz zu den USA stellen sie sich selbst z.T. so da.. (vgl. diverse youtube-Videos etc.)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22
    Nein, wie gesagt es wurde geändert.
    § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
    (2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
    Blaulicht alleine ordnet aber immer noch nicht an, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben; nur Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet dies an. Du erhälst mit Blaulicht alleine immer noch kein Wegerecht.

    Gruß
    Michael

  14. #14
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    467
    Zitat Zitat von Paramedic
    Blaulicht alleine ordnet aber immer noch nicht an, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben; nur Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet dies an. Du erhälst mit Blaulicht alleine immer noch kein Wegerecht.

    Gruß
    Michael
    ich hoffe das mir jetzt einer wieder erklärt was Wege- und was Sonderechte sind und warum ich wie ein Baerseker zum Gerätehaus fahren MUSS im Alarmfall ;-)

    Gruß Michael

    PS: is ironisch gemend
    Geändert von Brandbatsch (28.05.2007 um 19:54 Uhr)
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  15. #15
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    Manchen Leuten kann man das gar nicht oft genug erklären ;-)

    Was bin ich froh, dass ich mit meinem privat PKW gar nicht in die Versuchung kommen müsste ;-)

    Schönen Abend noch.

    Gruß
    Michael

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