Zitat Zitat von Alex22
Nein, wie gesagt es wurde geändert.
§ 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
Blaulicht alleine ordnet aber immer noch nicht an, dass die anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben; nur Blaulicht zusammen mit dem Einsatzhorn ordnet dies an. Du erhälst mit Blaulicht alleine immer noch kein Wegerecht.

Gruß
Michael