Zitat Zitat von Alex22
Ups verlesen, hab gelesen 38 und damals wars ja tatsächlich so das Blaulicht alleine nicht zulässig war.
Rein rechtlich gesehen ist das auch immer noch so:
ausnahmen: absicherung an gefahrenstellen und kenntlichmachung von fahrzeugkolonnen.
Wenn ich das so richtig im kopf habe.