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Thema: Rechtliche Frage zu § 38 StVO - "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung"

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  1. #1
    Registriert seit
    06.04.2007
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    ich glaube mal hier ist die Sicherheit einfacher zu definieren als die Ordnung.

    Was gefährdet die öff. Sicherheit?!

    Bezogen auf Pol:
    - Demonstrationen, Krawallen, größere Schlägereien
    ( kleinere Schlägereien sind schon wieder schwierig, wenn sich 2 kloppen ist das m.M. nicht gegeben )
    - Alle Arten von größeren Unfällen ( spätestens mit Personenschaden ) die auf öffentlichem Gelände passieren.
    ( also NICHT die Beule beim Einparken, wohl aber der Moppedfahrer der über den Haufen gefahren wurde ( Selber erlebt, fahrer nur leicht verletzt, mopped schrott und auf straße )
    - Verfolgung von Straftätern
    - Absichern von ( größeren ) Unfällen

    Bezogen auf Feuerwehr
    - technische hilfeleistung solange die nicht als menschenrettung gilt ( Ölspur ist z.T. ein Einsatzgrund, je nachdem wo die ist und was für eine das ist, ist die Gefahr definitiv gegeben )
    - Feuereinsätze sind damit auch abgedeckt da jedes Feuer eine Gefahr darstellt ( "bedeutende Sachwerte" wird nicht immer ziehen )

    Allerdings kenne ich keine genaue Definition von dem zitierten Absatz.
    Das wird in den meisten Fällen die Polizei betreffen und die werden das wohl unterschiedlich handhaben, genauso wie der Rettungsdienst / Feuerwehr

    Wobei da teilweise auch mit reinpfuscht das der Polizei da son bisschen eine Art "unfehlbarkeit" zugesprochen wird.

  2. #2
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Siehe hierzu einfach:

    1. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96f...it_und_Ordnung

    2. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96f...che_Sicherheit

    3. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentliche_Ordnung


    Da sollte alles erklärt sein... hat also nix mit irgendeiner Feierwehr oder RD zu tun ^^

    MfG Fabsi

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