Ergebnis 1 bis 14 von 14

Thema: "Nur" als Rettungsassistent bei einer BF beschäftigt werden???

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von C-Elfe
    Fertig ausgebildete Rettungsassistenten werden von vielen Kommunen bevorzugt eingestellt - teilweise darf das Höchstalter für den Einstieg in den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst gerne schon überschritten sein.
    ...
    C-Elf
    Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen! Die BF Hannover z.B. hat mir mal die Auskunft gegeben:

    "Wer schon RA oder RS ist, wird bei uns als Azubi erst in der dritten Reihe eingestellt, erst kommen die völlig frischen ohne Ahnung, dann die FFler mit höchstens Truppmann 2 und dann erst die RA, RS und FFler mit mehr als Grundausbildung.
    Ausserdem werden alle Lehrgänge von FF´s und halt auch der RA und RS, wenn er nicht im Ausbildungsverhältnis einer BF erworben, nicht anerkannt und müssen bei uns neu gemacht werden!
    Warum sollte ich jemanden einstellen, der schon RA ist? Der würde doch nur den Untericht stören, wegen seinem Vorwissen! Ausserdem wollen wir uns nicht rechtfertigen, warum wir die Vorlehrgänge (obwohl in den selben Lehrgängen an den selben Schulen erworben, meine Anmerkung!) nicht anerkennen."
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  2. #2
    Registriert seit
    19.02.2006
    Beiträge
    1.092
    Erfahrung zählt wohl gar nicht?

    Aber is andererseits auch verständlich, dass die ihr Brot "selbst backen" wollen. Dann wissen sie was drin is :)
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  3. #3
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Man beachte meine Anmerkung: Die Lehrgänge auf die die Leute geschickt werden sind die selben wie die der FF! Die sitzen gemeinsam im selben Raum in der selben Schule und lernen das selbe. Einziger Unterschied: Die FF´ler und "nicht-BF-RA/RS" müssen heutzutage meist ihren Erholungsurlaub opfern, die BF´ler werden einfach während der Lehrgänge "an die Schule versetzt"
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  4. #4
    Registriert seit
    02.01.2002
    Beiträge
    401
    In NRW gilt zumindest:

    Es gibt B-Lehrgänge, F-Lehrgänge und F/B-Lehrgänge. Die Feuerwehrgrundausbildung bei der BF dauert in der Regel 18 Monate und wird am Stück durchgeführt (oder in Blöcken). Dabei ist wohl kein Freiwilliger zu finden. Die machen ihre Grundausbildung meist abends oder am Wochenende. Bei der BF heißt der Lehrgang B1 und bei der FF ist es die Modulausbildung. Darüberhinaus gibt es Lehrgänge, wie z.B. DL-Maschinist oder diverse Lehrgänge am IDF, welche von Freiwilligen, sowie von BF´lern besucht werden können. Aber die reinen Laufbahnlehrgänge sind immer getrennt.

    Rettungsassistenten bei der BF werden bei der Bewerbung immer gern gesehen, da sich die BF somit eine ganze Berufsausbildung sparen kann. Natürlich müssen sie den Einstellungstest genauso bestehen, wie alle anderen Mitbewerber. Und eine Rettungsassitentenausbildung neu machen? Nur weil nicht bei der BF gemacht? Das ist absoluter Schwachs.... . Der RA ist bundesweit anerkannt und eine Berufausbildung. Sie muss von jeder Feuerwehr bzw. jedem Rettungsdienst anerkannt werden.

    Eine andere Möglichkeit ist, wie schon genannt, einen Rettungsassistenten nur als Angestellten RettAss einzustellen. Er ist dann städtischer Angestellter und hat mit der Feuerwehr an sich nichts zu tun. Außer vielleicht die gemeinsame Dienstkleidung. Dieser RettAss kann sich natürlich bei einer Einstellung von Brandmeisteranwärtern bewerben und evt. später auch eine Ausbildung im Feuerwehrdienst machen.


    Gruß
    Michael

  5. #5
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    198
    Zitat Zitat von AkkonHaLand
    Der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen! Die BF Hannover z.B. hat mir mal die Auskunft gegeben:
    .
    Ausserdem werden alle Lehrgänge von FF´s und halt auch der RA und RS, wenn er nicht im Ausbildungsverhältnis einer BF erworben, nicht anerkannt und müssen bei uns neu gemacht werden!


    ."
    blödsinn, ne staatliche anerkennung kann niemand aberkennen!

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Zitat Zitat von thorben1248
    blödsinn, ne staatliche anerkennung kann niemand aberkennen!
    Die Anerkennung als RA nicht, aber der Arbeitgeber kann sagen "bei mir kannst du nicht arbeiten, ausser du machst die Ausbildung mit!". Also bleibt dir nur die Wahl, entweder die (RA- und Feuerwehr-) Ausbildungen nochmal machen oder sagen "die hab ich schon" und keinen Arbeitsplatz haben.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Is genau das gleiche wie bei vielen Firmen mit dem Führerschein für Flurförderfahrzeuge *g*

    Auch wenn man den schon hat, darf man den erstmal über die Firma neu machen...

    MfG Fabsi

  8. #8
    Registriert seit
    12.10.2006
    Beiträge
    1.025
    einzigster trost dabei:
    1. man braucht nicht mehr lernen ( meistens :P )
    2. man kann ein besseres abschlusszeugnis erreichen

    aber ärgerlich ist das alles trotzdem

    @ fabi: zu viel flurförderfahrzeugführer klaus geguckt ? :)

  9. #9
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von BF Hannover im Artikel von AkkonHaLand
    Warum sollte ich jemanden einstellen, der schon RA ist? Der würde doch nur den Untericht stören, wegen seinem Vorwissen!
    Dann sollte man aber mal seinen Unterricht etwas überdenken, wenn Leute mit Vorwissen als "störend" empfunden werden!

    Gruß, Mr. Blaulicht

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •