Hallo,Zitat von Stocki
die Zulassung für die Funkgeräte gilt nur in Deutschland. Für den Betrieb im Ausland ist auf jeden Fall eine Genehmigung der der Reg-TP vergleichbaren Behörde im Ausland erforderlich.
Ich weiß lediglich, das dies ein relativ aufwendiges und langwieriges Verfahren ist.
Welche Institution da in Frankreich zuständig ist entzieht sich leider meiner Kenntnis.
Vielleicht besser auf europaweit zulassungsfreie CB / PMR Geräte ausweichen?