Fraglich, ob dort ein solches Funknetz zur Verfügung steht.
Letztendlich muß man auch wissen, wie man es sinnvoll einsetzen kann (sofern dort Landeswelle zur Verfugung steht).
[...]
Gruß - die LeiDstelle
Fraglich, ob dort ein solches Funknetz zur Verfügung steht.
Letztendlich muß man auch wissen, wie man es sinnvoll einsetzen kann (sofern dort Landeswelle zur Verfugung steht).
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Gruß - die LeiDstelle
Wollte mal Fragen ob die Känäle noch Aktuell sind, und ob mir jemand was genaueres dazu sagen kann!
Insbesondere NRW wäre von Intresse für mich...
Müsste mann dan da nicht auch was von wegen denen hier hören?
Deutschlandweite Fahndung nach flüchtigen Strafgefangenen aus der JVA Aachen
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Moin.
Die relativ neue LandesLeitstelle NRW kann natürlich landesweite Fahndungen ausrufen.
Ihr hört nur nichts davon, da es erst einmal über Draht von dort zu jeder Leitstelle geht.
Diese haben dann die Möglichkeit den Funk aufzuschalten.
So könnte, nein kann, im Prinzip jeder Streifenwagen mit jedem Streifenwagen in NRW verbunden werden.
Mithören ist nur im Bereich des jeweiligen Relais möglich.
Als Redundanz gibt es auch noch einen 4m-Kanal der NRW-weit von allen Leitstellen empfangen werden kann.
Gruß
Leirbag
Es ist schon technisch möglich, trotzdem wäre es ja Schwachsinn, den Funkverkehr von Essen beispielsweise in Siegen offen auszustrahlen.
Für landesweite Fahndungen ist das ok, aber wie gesagt, was interessiert die Streife (oder den Scannerhörer :-))im Siegener Land den Funkverkehr aus Essen ??
mfg
e.
Geändert von Ebi (29.11.2009 um 11:16 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Is Ok Ebi...hab ihn nun bekommen...!
Und VERTRAULICHE Daten können wir ja zu Not per PN oder bei WKW per PN machen...*g*
Gruß Angriffstrupp
Dies ist nur meine Private Meinung und die VERTRETE ich hier nach Art. 5 des Deutschen Grundgesetztes !
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