Hallo,
ist es in der EU geregelt ab welcher Größe oder Gefahrenpotenzial des Betriebes eine Feuerwehr bereitgestellt werden muß oder auch nicht ?
Gruß Tele......
Hallo,
ist es in der EU geregelt ab welcher Größe oder Gefahrenpotenzial des Betriebes eine Feuerwehr bereitgestellt werden muß oder auch nicht ?
Gruß Tele......
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Soweit ich das weiß, muss der Betrieb nicht unbedingt eine Betriebs- oder Werkfeuerwehr stellen. Stellt er eine, sind die Versicherungsbeiträge geringer.
Hi,
ist es denn nicht so, das zur Erteilung einer Betriebsgenehmigung verschiedene auflagen gemacht werden die mitunter auch das Einrichten einer Betriebs - Werkfeuerwehr ( egal ob Haupt oder Nebenberuflich ) bei entsprechendem gefahrenpotenzial fordern? annsonsten müsste die betreffende Gemeinde ja mal wieder herhalten was Spezialausrüstung und soweiter betrifft....
Gruß Tele.......
Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.
Also soweit ich weiß gibt das für "0" aus Brüssel!
Es ist so das jeder Bundesland, seine eigenen Vorschriften hat.
Und bei fast allen Betrieben, die größer sind muss ein Brandschutzgutachten erstellt werden, das Teil der Baugenehmigung ist und später auch zur Abnahme erfüllt sein muss.
Da macht jeder seine eigenen Auflagen.
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