Zitat Zitat von Revolutio
braucht man um auf einen Ausweichkanal, (standardmäßig kein FMS-Quittungssignal), den wir benutzen dürfen, eine Genehmigung um ein Quittungssignal zu stellen.

Ich rede hier von einer Dauer von maximal 20h.
Generell: Braucht man.
Aber: Prinzipiell reicht es, wenn die zuständige Fernmeldeaufsichtsbehörde (meistens die zuständige Leitstelle) dies genehmigt. Sie entscheidet ja auch über Nutzung des Ausweichkanals.

Gruß
Michael