Generell: Braucht man.Zitat von Revolutio
Aber: Prinzipiell reicht es, wenn die zuständige Fernmeldeaufsichtsbehörde (meistens die zuständige Leitstelle) dies genehmigt. Sie entscheidet ja auch über Nutzung des Ausweichkanals.
Gruß
Michael
Generell: Braucht man.Zitat von Revolutio
Aber: Prinzipiell reicht es, wenn die zuständige Fernmeldeaufsichtsbehörde (meistens die zuständige Leitstelle) dies genehmigt. Sie entscheidet ja auch über Nutzung des Ausweichkanals.
Gruß
Michael
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