Das es gedultet wird kann ich mit nicht vorstellen, aber auch bei einer Überprüfung (falls das Gerät wirklich mal Störungen verursachen sollte) kann die Komune nicht belangt werden. Maximal wird das Gerät beschlagnahmt und ggf. vernichtet...
Das es gedultet wird kann ich mit nicht vorstellen, aber auch bei einer Überprüfung (falls das Gerät wirklich mal Störungen verursachen sollte) kann die Komune nicht belangt werden. Maximal wird das Gerät beschlagnahmt und ggf. vernichtet...
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