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Thema: GEZ-Gebühren trotz folgender Lage???

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  1. #1
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    GEZ-Gebühren trotz folgender Lage???

    Moin Forum,

    auch wenn es ein wenig off-topic ist, habe ich hier trotzdem mal folgenden Gedankengang zum Anregen einer Diskussion bzw. eines Gedankenaustauschs:
    Lage: Zum Vorführen von Schulungsvideos ist ein DVD-Player oder ein Videorekorder an einen herkömmlichen Fernseher angeschlossen. Der TV bzw. der VCR haben ja bisher nur einen analogen Tuner. Da wir aber seit Einführung von DVB-T nur noch digitales TV empfangen können, sind die verbauten Tuner ja nicht mehr zum Empfang von Fernsehprogramm tauglich. Kabelanschluss haben wir im Feuerwehrhaus nachweislich auch nicht und eine Sat-Anlage ist ebenfalls nicht installiert.
    Eigentlich dürfte doch nun keine GEZ-Gebühr mehr anfallen, oder?
    Ich weiß, dass bei uns in der Schule früher bei allen TV und VCR die Empfangsteile unbrauchbar gemacht wurden und somit ebenfalls die Pflicht zur Entrichtung von GEZ-Gebühr entfiel.
    Ich wage ja gar nicht, bei der GEZ mal nach der Regelung zu fragen, da die bestimmt wieder irgend eine Hintertür gefunden haben, trotzdem zu kassieren.

    Was meint Ihr dazu?

    Gruß,
    Funkwart

  2. #2
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    Die Lage stellt sich für mich so dar: Nicht anmelde- und gebührenpflichtig!!!

    Aber sicherlich werden "die" versuchen zu kassieren - ich würde es da gerne mal auf eine Rechtsstreit ankommen lassen.

    ...vielleicht gibt es dazu ja schon "Grundsatzurteile" und/oder "Präzidenzfälle" - mal im www suchen...
    Gruß Carsten
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  3. #3
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    Zitat Zitat von funkwart
    auch wenn es ein wenig off-topic ist,
    Meiner Meinung nach mehr als nur ein wenig off-topic!
    Hättest Du Google http://www.google.com/search?q=GEZ%20DVB-T bemüht, hättest Du die Antwort gehabt.

    Zitat Zitat von funkwart
    Anregen einer Diskussion bzw. eines Gedankenaustauschs:
    Bitte nicht. Oder nur per PN. Hat mit diesem Forum hier wirklich nichts zu tun.

    Danke,
    ahk

  4. #4
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    ...ist ja gut, nun mach hier doch bitte nicht die Hunde wild. Feuerwehrbezogen ist das Thema ja wohl, oder hast Du privat Equipment für Schulungen zu Hause??? Außerdem hat es mit (Rund-)funk zu tun.
    Wo liegt jetzt Dein Problem? Du brauchst ja nicht zu antworten. Da Du es trotzdem tust, tust Du genau das, was Du eigentlich nicht willst: Den Thread schön oben halten.
    Ein wenig mehr Toleranz im Umgang miteinander wäre hier schon schön.

    Danke und einen schönen Tag noch...
    Funkwart

  5. #5
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    selbsternannte Forumpolizisten müssen echt nicht sein

    Da hast dDu vollkommen recht funkwart - wenn ich mal so sehen wie hier manche Thread's aus dem Ruder laufen, dann besteht hier bestimmt kein Grund sich aufzuregen.

    ...und wenn mich ein Thread nicht interessiert/anspricht dann klicke/scrolle ich einfach weiter...
    Gruß Carsten
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  6. #6
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    Zum Thema:

    Prinzipiell stellt sich die Frage, ob mein Sat-Receiver nun
    ein GEZ-pflichtiges Gerät ist oder einfach nur ein hauptsächlich
    im Amateurfunk verwendeter Empfänger, für den ich keine GEZ
    zahlen muss ..

    Dein TV-Tuner kann leider noch Radio empfangen, auch wenn
    eigentlich nicht darauf ausgelegt (sind ja diese Standard-I2C-
    Tuner) ..

    Das sicherste wäre also, die auszubauen und den VCR-Player (weil
    aufnehmen tut ihr damit ja nicht ^^) per SCART anzubinden.. sollte
    der TV keinen Scart haben, ist er wohl so richtig alt ^^

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  7. #7
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    423
    Das Gerät ist sogar ganz sicher Gebührenpflichtig, da man für das Bereithalten eines zum Empfang geegneten Gerätes bezahlt. Die tatsächliche Möglichkeit des Empfangs ist irrelevant. Da es in Deutschland noch analog empfangbare Sender gibt (Die öffentlich rechtlichen, die iirc auch noch eine ganze Weile analog weitersenden müssen) wird es schwer zu argumentieren, dass das Gerät nichts empfangen kann.

    Das Argument mit dem Radio würde ich hingegen nicht zählen lassen (falls es in D keine analogen Fernsehsender mehr gäbe), da sich der Tuner mit der Elektronik des Fernsehers nicht als Radion ansteuern läßt. Damit ist das Gerät (Fernseher) nicht zum Empfang von Radio geeignet.

    duese

  8. #8
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    Hey Leute!

    Bei uns ist es so, dass das Empfangsteil ausgebaut worden ist und somit keinerlei analoger Empfang möglich ist. Andersrum kann man natürlich argumentieren, dass das Endgerät ein Scart-Anschluss hat und man dort einen Receiver anschließen kann. Den abzuklemmen macht ja keinen Sinn. Also denke ich mal zahlen im Zweifelsfall.

    Zitat Zitat von Pille112
    ...wenn ich mal so sehen wie hier manche Thread's aus dem Ruder laufen, dann besteht hier bestimmt kein Grund sich aufzuregen.

    ...und wenn mich ein Thread nicht interessiert/anspricht dann klicke/scrolle ich einfach weiter...
    Trotzdem mal nebenbei bemerkt. Deine beiden Statements sind keine Gründe noch zusätzlich zu den ganzen anderen Threads, die nicht hier ins Forum passen, eine Diskussion zu starten.

    Ich würde einfach mal bei der GEZ anrufen und das klären wenn du eine klare Aussage haben willst.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    Zitat Zitat von Etienne
    ...Statements sind keine Gründe noch zusätzlich zu den ganzen anderen Threads, die nicht hier ins Forum passen, eine Diskussion zu starten.
    Also entweder hast Du mich da völlig falsch verstanden/gelesen oder ich habe es mal wieder so "schräge" geschrieben, dass man es nur falsch verstehen kann ;-)

    Ich meinte damit, dass es für mich absolut okay ist wenn mal jemand etwas "off Topic" schreibt - aber es regen sich hier Leute auf die in anderen Threads sowas von völlig vom Thema abkommen aber dann und dort ist es okay?!
    Geändert von Pille112 (15.03.2007 um 08:52 Uhr)
    Gruß Carsten
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  10. #10
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    Zitat Zitat von Etienne
    Ich würde einfach mal bei der GEZ anrufen und das klären wenn du eine klare Aussage haben willst.
    Ich wiederhole mich gerne nochmal:
    http://www.google.com/search?q=GEZ%20DVB-T

    Gleich unter dem 4. Link findet man diese Aussage von der GEZ:
    Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
    Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
    Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.

    Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
    Die vorigen drei Google Links sagen übrigens genau das gleiche aus.

    Wenn 'funkwart' das nicht paßt, kann er das gerne vor Gericht mit der GEZ bzw. seiner zuständigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt klären.
    Eine Diskussion hier im Forum ändert an den rechtlichen Fakten erst mal nichts und ist daher müßig. Selbst wenn alle hier im Forum der Meinung sind, daß für funkwart keine GEZ Pflicht besteht, ist das der GEZ ziemlich egal.

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