Auszug aus der TR BOS "Geräte für die analoge Funkalarmierung"

C 5.4.2 Meldeempfänger der Verwendungsart C 3.3 (ME II)
können durch die obersten Landesbehörden als Überwachungsempfänger zugelassen werden.
Für diesen Anwendungsfall darf der Lautsprecher durch eine entsprechende Schalterstellung manuell eingeschaltet und die selbsttätige Aufhebung der Durchschaltung unterdrückt werden. Eine Rauschsperre ist notwendig. Auch bei Mithörbetrieb muß die Auswertung der jeweiligen Fünftonfolge optisch und akustisch signalisiert werden. (Normaler Auslieferzustand = ohne Mithörfunktion).
Da der Pageboy 2 der TR BOS entspricht, muss er, falls kein Defekt vorliegt auch auslösen, wenn er im Mithörbetrieb betrieben wird.

Gruß
Michael