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Thema: Programmierung allgemein!!

  1. #1
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    Programmierung

    Hallo Kammerraden, BOS-Freak´s und alle anderen hier!!

    Ich Habe heute mal eine Frage!
    Jeder hier kennt doch die Programmieradapter die bei Ebay groß und Breit versteiget werden, wenn man so ein ding Besitzen sollte und Melder mit der Dazugehörigen Software Programmiert (als Privatperson) so das sie aber den BOS Bestimmungen entsprechen, ohne das die Software bei jemanden Registrieret ist! Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür um eine Genehmigung zu Erhalten das man Melder Programmieren Kann bzw. darf, muss man dazu Z.B. sich an die Firma Swissphone wenden und sich dort eine Lizenz Besorgen oder Gibt es nur bestimmte Personen die solche Arbeiten vornehmen dürfen und welche Strafen können einen Erwarten die Solche arbeiten an Melder vornehmen?? Es ist ja hier im Forum verboten Software anzubieten find ich persönlich vollkommen in Ordnung und sollte auch weiterhin so bleiben!!

    Es wehre schön wenn mir einer um das Thema Programmieren der Melder einige Rechtsgrundlagen hier ins Forum setzt damit auch andere hier wissen was einen erwartet wenn man gegen Bestimmungen verstößt

    MFG Funkteufel
    Geändert von Funkteufel (05.09.2002 um 17:06 Uhr)

  2. #2
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    Programmierung

    Hallo!!

    Hat keiner von euch Informationen für mich die zu diesem Thema passen??

    MFG Funkteufel

  3. #3
    Christian Gast
    Hallo,

    eigentlich darf jeder FMEs programmieren ! Die Vorraussetzung ist das, derjenige der es mach eine funktionierende Programmierstation (wie z.B. die aus EBAY) hat und die Software.
    Die Software sollte natürlich wie jede Software vom entsprechenden Hersteller lizensiert sein. Darüber hinaus kannst Du tun und lassen was Du willst, selbst das nicht-BOS-konforme ausliefern eines FMEs seitens eines Herstellers ist nicht strafbar.

    Die TR-BOS (rechtliche Grundlage in puncto Gerätetechnik) ist ein Regelwerk welches einen technischen Standard vorgibt die
    die Zusammenarbeit aller standardisiert und eewisse Vorgaben macht die es den Behörden und Orgnanisationen ermöglichen soll nach diesen Regeln Geräte auszuschreiben und um sich bei Ärger auf diese Richtlinie zu berufen. Diese Richtlinie besagt aber nicht wer Umprogrammierungen etc. durchführen darf.

    Die Software dafür unterliegt dem Urheberrecht, das ist das einizige was es zu beachten gibt.

  4. #4
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    im Normalfall dürfte dir nichts passieren, außer die Stadt oder Gemeinde will dir eine reinwürgen, ... dann könnte es teuer werden.
    Gilt aber nur für Melder die der Stadt oder Gemeinde gehören...
    Könnte mir durchaus Vorstellen das dich die Stadt dann anzeigen kann wegen Datenveränderung.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Ob der Straftatbestand der Datenveränderung, §303a StGB, einschlägig ist, halte ich zumindest für fragwürdig. Zwar paßt der Wortlaut mit seinen Tatbestandsvoraussetzungen durchaus auf die tatsächlichen Geschehnissse, geschütztes Rechtsgut des §303a StGB ist jedoch "das Interesse an der Verwendbarkeit der in den gespeicherten Daten enthaltenen Infomationen für den Verfügungsberechtigten" (Tröndle/Fischer, Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 49.Aufl., §303a Rn. 2).

    Realiter hat der Verfügungsberechtigte, also die den FME/DME ausgebende Gemeinde, natürlich ein Interesse daran, daß die zur Alarmierung erforderlichen Daten nicht gelöscht werden. Ein solches Löschen ist aber wohl kaum das Ziel einer Datenveränderung, wie sie hier zu erwarten ist (Freischalten von Monitormodus, Programmieren von weiteren Kodierungen etc.).

    Eine weitere Meinung hält "das Vermögen in seiner spezialisierten Ausprägung in Daten" (gleiche Fundstelle) für das geschützte Rechtsgut. Eine Vermögensverletzung kann ich jedoch in der Veränderung der Programmierung eines FME oder DME nicht erblicken. Wenn natürlich der FME durch die Eigenprogrammierung beschädigt würde, dann könnte man an eine Strafbarkeit wegen Sachbeschädigung, §303 StGB, denken, diese dürfte jedoch regelmäßig ausfallen, weil der Programmierende (=Täter) keinen Vorsatz zur Sachbeschädigung aufweisen würde. Eine fahrlässige Sachbeschädigung gibt es übrigens nicht.

    Wohl aber wird die betreffende Gemeinde (oder aber auch Organisation) disziplinarische Schritte gegen den Betreffenden auf der Basis der jeweiligen Laufbahnverordnung Feuerwehr oder Dienstvorschrift (oder analogem Dienstrecht, bzw. Arbeitsrecht) einleiten können.
    Geändert von Der Namenlose (05.09.2002 um 23:02 Uhr)
    Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,

    Tim

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