Hallo!
Die StVZO sieht es vor, das immer nur ein Einsatzhorn betätigt weren darf, wenn mehrere verwendet werden ( § 55, Abs.3 ).
Technischbedingt ist es aber so, das SoSi-Anlagen auch wenn sie nur kurz betätigt werden immer einen Klangzyklus durchlaufen ( tief-hoch-tief-hoch ), wenn nun das eine Horn dauerhaft betätigt wird und man dann auf ein anderes umgeschaltet, gibt es für 2-2 Sekunden eine Überschneidung der beiden Signale und somit ein paralellbetrieb bis das andere Signal den Klangzyklus durchlaufen hat.
Das ist ok so und lässt Technisch nicht anders lösen. Was aber nicht erlaubt wäre ist das Dauerhafte betreiben mehrer Einsatzhörner, so wie man es z.b. aus den USA kennt mit Wail, Sirene und Airhorn.
Andere Frage stelle sich, wer würde bei einem Unfall mit einem RTW behaupten wollen,:"...die haben aber beide Hörner angehabt, deswegen kam es zum Zusammenstoß..!"
Warum bleiben in HH die RTW solnage im S2 ( an der E-Stelle ) bis sie wieder am Krankenhaus frei sind. Wie wird denn die Patientenfahrt dokumentiert ?
MfG