Zitat Zitat von xchris84x
Danke für eure schnellen Antworten.

Das genaue Problem liegt darin, das meine Freundin in der FF ist und sie gerade erst in die Aktiven gekommen ist. Da macht man sich als Freund natürlich etwas sorgen.

Und da ich von dem Sitz ihrer FF ca 40km weit weg bin auf der Arbeit reicht die normale Empfangsleistung eines DME's nicht aus, um auf der Arbeit mitzubekommen, ob sie nen Einsatz hat und was für einen.

mag eigentlich nur wissen, was sache ist ob halt VU oder Hilope oder so.

Mithören muss garnicht unbedingt sein. Mir reicht die normale digitale Benachrichtigung.

MfG...

... Christian Schulze
Kurz und schmerzlos!

Dein Vorhaben ist Illegal. Wenn du nicht in der selbern FF bist dann darfst du diese Nachrichten überhaupt nicht empfangen. Damit machst du dich strafbar.
Mit einem DME kann man eh nicht mithören das geht nur mit einem FME.

DME: ist für die digitale Alarmierung, meist mit Textübertragung.
FMW: ist für die analoge Alarmierung, meistens mit Sprachübertragung.

Das ganze fällt unter BOS-Funk (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) auch Nichtöffentlicher Funk genannt, egal ob Sprache oder Text.

So jetzt möchte ich das aber mit der Rechtsbelehrung auch wieder sein lassen :-).

Vorschlag für dich als kompromis: Deine Freundin speichert auf Ihrem Handy SMS-Vorlagen mit den Stichworten z.B. VU-leicht, VU-schwer, Dachstuhlbrand, Kleinbrand usw.
Wenn Sie jetzt einen Einsatz bekommt dann schickt Sie dir die entsprechende SMS und du weist bescheid. Natürlich alles ohne Ortsangabe usw..

Hoffe diese Lösung gefällt dir?

Mfg
Chris