Hallo,
in Bayern entscheidet der zuständige KBR/SBR eines/r Landkreises/kreisfreien Stadt, ob jemand auf GF-Lehrgang an eine Feuerwehrschule darf oder nicht. Der Kommandant schreibt (mit Kenntnisnahme der Gemeinde/Stadt) eine Lehrgangsanmeldung an den KBR --> der unterschreibt sie auch meistens, ohne langes Nachfragen.
Bezahlt werden die Lehrgänge vom Land Bayern, auf die Gemeinde/Stadt kommen nur evtl. Lohn- bzw. Gehaltsforderungen von Deinem Arbeitgeber zu.