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Thema: TR-BOS für Einsatzleitrechnerprogramme??

  1. #1
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    TR-BOS für Einsatzleitrechnerprogramme??

    Hallo,

    ohne jetzt näher auf den Hintergrund eingehen zu wollen meine Frage an die Fachleute hier im Forum:

    Unterliegen professionelle Einsatzleitprogramme (zur Verwendung in Einsatzleitstellen) auch rechtlichen/gesetzlichen Grundlagen bzw. Forderungen??

    Existieren für solche Programme z.B. "Technische Richtlinien"???

    Ist für o.a.a Programme eine "BOS-Zulassung" erforderlich???

    Danke

  2. #2
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    Zitat Zitat von WernerG
    Hallo,

    ohne jetzt näher auf den Hintergrund eingehen zu wollen meine Frage an die Fachleute hier im Forum:

    Unterliegen professionelle Einsatzleitprogramme (zur Verwendung in Einsatzleitstellen) auch rechtlichen/gesetzlichen Grundlagen bzw. Forderungen??

    Existieren für solche Programme z.B. "Technische Richtlinien"???

    Ist für o.a.a Programme eine "BOS-Zulassung" erforderlich???

    Danke
    Hallo WernerG!

    Meines Wissens nach gibt es keine TR oder ähnliche Weisung bezüglich Einsatzleitprogrammen! Auch unterliegen sie keinerlei Zulassungsverfahren! Wer ein entsprechendes Programm benötigt, schaut sich auf dem freien Markt um und kann kaufen und benutzen, was er will, bzw. was für ihn die beste Lösung ist!

    MfG

  3. #3
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    Doch, ein Einsatzleitprogramm ist auf jeden Fall nach TR-BOS
    einzurichten, es ist ein Leitstellengerät mit Baustufe
    ...
    Sinngemäss ein Gerät, das ohne PC/Software nicht in der Lage ist, den
    Fernmeldebetrieb durchzuführen..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #4
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    Dann wären also folgende "TR" mindestens zu beachten/einzuhalten??


    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p....doc.html.html

    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p....doc.html.html

    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...06_99.PDF.html


    Danke für (auch weiterführende) Antworten!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Shinzon
    Doch, ein Einsatzleitprogramm ist auf jeden Fall nach TR-BOS
    einzurichten, es ist ein Leitstellengerät mit Baustufe
    ...
    Sinngemäss ein Gerät, das ohne PC/Software nicht in der Lage ist, den
    Fernmeldebetrieb durchzuführen..

    Gruss,
    Tim

    Moin Shinzon!

    Wenn ich also ohne Anschluss an ein Funkgerät, sprich ohne die Möglichkeit von FMS und/oder Alarmierung ein Einsatzleitprogramm zu Dokumentation von Einsätzen benutze, muss es nach TR-BOS sein?

    Bei der auf meiner Dienststelle betriebenen Alternative bin ich nämlich durchaus in der Lage den Fernmeldebetrieb ohne PC/Software durchzuführen!

    MfG und auf die Rückantwort gespannt

    Poli

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo,

    der Hardwareteil einer Leitstelle also Funkgeräte und FMS-Geräte und Alarmgeber müssen den TR-BOS entsprechen.

    Die Software und die Rechner unterliegen keinen (mir bekannten) besonderen Anforderungen. Ich mit mr aber nich 100% sicher ober dafür nicht auch eine DIN oder soetwas gibt. Waherscheinlich wird in den entsprechenden Feuerschutz- und Rettungsdienstgesetzen auch gefordert das die Leitstellen die Einsätze entsprechend dokumenttieren. In den Ausführungsbestimmungen ist dann zumeist auch festgelegt wie das dann zu erfolgen hat.

    Sinnvoll für eine Leitstelle sind aber:

    - PC Hardware mit redundanter Auslegung
    - Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Generator)
    - Sichere Unterbringung der Hardware
    - Lückenlose gerichtsverwertbare Dokumentation
    - Einhaltung des Datenschutzes
    - Regelmäßige Wartung

  7. #7
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    Einfache Einsatzdokumentation hab ich von ner Papierform über Exceltabelle
    bis hin zu vernetzter Datenbankanwendung gesehen ;) Meine Aussage bezog
    sich natürlich auf die Teile der Software, die mit dem Funk verbunden würden.

    Gruss,
    Tim
    --
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  8. #8
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    Hallo zusammen!

    Also lag ich mit meiner ersten Aussage doch nicht so daneben! Das Programm/Die Programme an sich, und das war die Grundfrage, unterliegen keiner TR-BOS.

    Das die technischen Einrichtngen zur Realisierung von Alarmierung und/oder FMS der TR-BOS unterliegen müssen ist klar!

    Wir haben bei uns auf der Dienststelle ELSPro ohne Verbindung zum Funkgerät und ohne Alarmierungs- bzw. FMS-Möglichkeit, da eine Alarmierung bei uns nicht stattfindet/erforderlich ist und FMS bei in unserem Zuständigkeitsbereich nicht verfügbar ist.

    MfG

  9. #9
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    Wenn ich Werners 1. Posting richtig verstehe, geht es ihm um "echte" bzw. "richtige" Software für einen Einsatzleitrechner.
    Diese Programme kommunizieren aber alle über RS-232/485 oder LAN mit zugelassenen Komponenten für analoge und digitale Alarmierung und FMS.

    Von daher gibt es für diese Art Software keine Zulassungen oder anderweitige Richtlinien.

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Jo, geht mir um die zigzehntausende Euro teuren Software-Varianten. Hatte gehoffet auf diesem (Um-)wege eine ungeliebte, weil schwer händelbare Version (und sicher ohne entsprechende Prüfung/Zulassung) "ersetzbar" zu machen ;-/(

  11. #11
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    Tscha, das mit dem drohenden Millenium-Bug hättest Du damals halt doch ausnutzen sollen.
    Oder habt ihr den "Mist" etwas erst hinterher beschafft... ;-))


    MfG

    Frank

  12. #12
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    Ne, wir nicht. Geht um den Zusammenschluß von 3 ILS von denen aber 2 das "andere" (unsrer Meinung nach unzureichende) Programm verwenden; dies wohl seit 97 oder so.

    Unser ELR kam 2003

  13. #13
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    werner überroll die *** ;)

  14. #14
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    Lösch det mal lieber....(!!!!) nicht das von "da" hier einer mitliest und uns zuvorkommet ;-)) Mach nen paar Sternchen draus und ich weiss trotzdem BEscheiiiid ;-)

  15. #15
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    Zänkisches Bergvolk kenne ich eigentlich nur aus dem Erzgebirge...


    MfG

    Frank

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