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Thema: TR-BOS für Einsatzleitrechnerprogramme??

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  1. #1
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    TR-BOS für Einsatzleitrechnerprogramme??

    Hallo,

    ohne jetzt näher auf den Hintergrund eingehen zu wollen meine Frage an die Fachleute hier im Forum:

    Unterliegen professionelle Einsatzleitprogramme (zur Verwendung in Einsatzleitstellen) auch rechtlichen/gesetzlichen Grundlagen bzw. Forderungen??

    Existieren für solche Programme z.B. "Technische Richtlinien"???

    Ist für o.a.a Programme eine "BOS-Zulassung" erforderlich???

    Danke

  2. #2
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    Zitat Zitat von WernerG
    Hallo,

    ohne jetzt näher auf den Hintergrund eingehen zu wollen meine Frage an die Fachleute hier im Forum:

    Unterliegen professionelle Einsatzleitprogramme (zur Verwendung in Einsatzleitstellen) auch rechtlichen/gesetzlichen Grundlagen bzw. Forderungen??

    Existieren für solche Programme z.B. "Technische Richtlinien"???

    Ist für o.a.a Programme eine "BOS-Zulassung" erforderlich???

    Danke
    Hallo WernerG!

    Meines Wissens nach gibt es keine TR oder ähnliche Weisung bezüglich Einsatzleitprogrammen! Auch unterliegen sie keinerlei Zulassungsverfahren! Wer ein entsprechendes Programm benötigt, schaut sich auf dem freien Markt um und kann kaufen und benutzen, was er will, bzw. was für ihn die beste Lösung ist!

    MfG

  3. #3
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    Doch, ein Einsatzleitprogramm ist auf jeden Fall nach TR-BOS
    einzurichten, es ist ein Leitstellengerät mit Baustufe
    ...
    Sinngemäss ein Gerät, das ohne PC/Software nicht in der Lage ist, den
    Fernmeldebetrieb durchzuführen..

    Gruss,
    Tim
    --
    In a world without walls and fences, who needs Windows and Gates ??

    Meine private Webseite: http://www.db1jat.org

  4. #4
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    Dann wären also folgende "TR" mindestens zu beachten/einzuhalten??


    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p....doc.html.html

    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p....doc.html.html

    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...06_99.PDF.html


    Danke für (auch weiterführende) Antworten!

  5. #5
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    Zitat Zitat von Shinzon
    Doch, ein Einsatzleitprogramm ist auf jeden Fall nach TR-BOS
    einzurichten, es ist ein Leitstellengerät mit Baustufe
    ...
    Sinngemäss ein Gerät, das ohne PC/Software nicht in der Lage ist, den
    Fernmeldebetrieb durchzuführen..

    Gruss,
    Tim

    Moin Shinzon!

    Wenn ich also ohne Anschluss an ein Funkgerät, sprich ohne die Möglichkeit von FMS und/oder Alarmierung ein Einsatzleitprogramm zu Dokumentation von Einsätzen benutze, muss es nach TR-BOS sein?

    Bei der auf meiner Dienststelle betriebenen Alternative bin ich nämlich durchaus in der Lage den Fernmeldebetrieb ohne PC/Software durchzuführen!

    MfG und auf die Rückantwort gespannt

    Poli

  6. #6
    Christian Gast
    Hallo,

    der Hardwareteil einer Leitstelle also Funkgeräte und FMS-Geräte und Alarmgeber müssen den TR-BOS entsprechen.

    Die Software und die Rechner unterliegen keinen (mir bekannten) besonderen Anforderungen. Ich mit mr aber nich 100% sicher ober dafür nicht auch eine DIN oder soetwas gibt. Waherscheinlich wird in den entsprechenden Feuerschutz- und Rettungsdienstgesetzen auch gefordert das die Leitstellen die Einsätze entsprechend dokumenttieren. In den Ausführungsbestimmungen ist dann zumeist auch festgelegt wie das dann zu erfolgen hat.

    Sinnvoll für eine Leitstelle sind aber:

    - PC Hardware mit redundanter Auslegung
    - Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV, Generator)
    - Sichere Unterbringung der Hardware
    - Lückenlose gerichtsverwertbare Dokumentation
    - Einhaltung des Datenschutzes
    - Regelmäßige Wartung

  7. #7
    Registriert seit
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    Einfache Einsatzdokumentation hab ich von ner Papierform über Exceltabelle
    bis hin zu vernetzter Datenbankanwendung gesehen ;) Meine Aussage bezog
    sich natürlich auf die Teile der Software, die mit dem Funk verbunden würden.

    Gruss,
    Tim
    --
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