Umfrageergebnis anzeigen: Sonderrechte am Privat PKW ?

Teilnehmer
141. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein

    67 47,52%
  • Nein, das halte ich für übertrieben

    69 48,94%
  • Ich weiss nicht ?!

    5 3,55%
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Ergebnis 46 bis 60 von 178

Thema: Umfrage: Sonderrechte am Privat PKW

  1. #46
    Registriert seit
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    @Psyco:

    Hier wird die Organisation "Feuerwehr" genannt, also die Leute, die zur Organisation "Feuerwehr" gehören, das enthält natürlich auch die Einsatzfahrzeuge, aber auch die Leute, die sich ab Alarmierung auf der Anfahrt zum Gerätehaus befinden.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  2. #47
    Psyco Gast
    Ach so, danke!

  3. #48
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    Hallo!

    Ja, deswegen schrieb ich "....im Sinne des §35 StvO "!

    Und im Sinne heißt, die Feuerwehr an sich...ohne nähere Spezifikation, somit alles was bzw. wer bei einer Feuerwehr ist!

    Nur dadurch ist es z.zt. möglich die Sonderrechte zu rechtfertigen bzw. einzuräumen, würde man definitiv die Einsatzfahrzeuge nennen, sieht das eigentlich wieder anders aus!

    Deswegen gehen die Auffassungen und Meinungen darüber auseinander, ob denn die sog. SEG - Mitglieder auch Sonderrechte im Sinne §35 warnehmen dürften!?
    " Nein, nicht im Sinne des § 35 StVO!"
    Dort heißt es lediglich " die Einsatzfahrzeuge des Rettungsdienstes..." Und dazu zählen nunmal nicht die Privat PKW derer! Das würde auch die Feuerwehr treffen, gäbe diesen kleinen aber entscheidenden Unterschied nicht!

    Dennoch, besagt §35 StVO das auch der Katastrophenschutz Sonderrechte warnehmen kann, und wenn nun die SEG in den KS eingebunden ja sogar als Einsatzeinheit sich zusammensetzt, dann wiederum greift die bekannte Regelung, und somit sind die SEG der HiORG mit der Feuerwehr gleichzustellen...!

    Immer gilt : Je mehr von den Vorschriften der StVO abgewichen wird, umso größer ist die Sorgfaltspflicht des Fahrers, er darf niemanden Gefährden oder Schädigen und darf ggf. von seinem Sonderrecht keinen Gebrauch machen, oder muss anderen Teilnehmern im Straßenverkehr das Vorrecht einräumen!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  4. #49
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    ja genau! die interpretation ist genau richtig!
    danke...

  5. #50
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    138
    Hallo!

    Eins steht fest Passiert was ist mann fellig!!

    Sonderrechte hin oder her!!


    MFG Funkteufel


    P.S.: für denn RD ist es eigentlich schon wichtig!!

  6. #51
    watz Gast

    Blaulicht am PKW

    Bei uns im Stadtkreis ist dieses Jahr ein Freiwilliger Feuerwehrkamerad auf die Idee gekommen, sich für die Fahrt zum Gerätehaus ein Blaulicht anzubauen. Ohne Genehmigung natürlich...

    Die Folgen:

    Im gesamten Stadtbereich dürfen ca. 800 Feuerwehrkameraden nicht einmal mehr die Schilder "Feuerwehr im Einsatz" benutzen. Noch nicht einmal beim Parken vorm Gerätehaus. Das bedeutet auch, dass das bekannte Feuerwehrwappen in der Windschutzscheibe nicht mehr umgedreht werden darf...

  7. #52
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    1.133
    @watz

    Das war mir bis dato noch garnich bekannt. das mit dem Blaulicht.
    Naja gestörte Personen gibts ja überall.
    Aber auch von der Dienstanweisung (ist sie Offiziell?) hab ich noch nie was gehört. Demnächst auch noch den Fw-Aufkleber aus der Heckscheibe rauskratzen oder was?
    Wie dem auch sei, mache Dienstanweisungen von Stadtverband sind ja auch nur n Schnellschuss um "dagegen was gemacht" zu haben.
    z.B.
    - Kronkorken nicht mit Feuerzeugen öffnen
    - ALLE Fahrzeuge beim Rückwärtsfahren NUR mit Einweiser (beim Passat/Polo etc. SEHR sinnvoll besonders bein Einparken im laufenden Verkehr ;-)
    . . .



    @all

    Irgendwie finde ich ist die Umfrage etwas knapp ausgefallen mit
    JA , NEIN , WEISS NICHT
    sollte besser lauten Feuerwehr JA ; FW NEIN ; FIRST RESPONDER JA ; FR NEIN...

    denn ich finde bei der Feuerwehr:
    Sonderrechte - JA (keine wegerechte!!!)

    beim First Responder:
    Wegerechte für den "Wachhabenden"(evtl. mit mobiler SoSi anlage als Wanderpokal ;-) )
    oder wenn FR zum Gerätehaus fährt um BOS-Fz zu holen sonderrechte.

  8. #53
    Lauschi Gast
    Hallo,

    das Wort "Wegerechte" gibt es gar nicht mehr.
    Nur noch "Sonderechte".

    Warum... fragt mal die da oben!

    Gruß Michael

  9. #54
    FM59 Gast

    Sonderrecht im Privat-PKW

    Hallo!
    Ich hab mal n Teil der Beiträge überflogen. Hier teilen sich die Meinungen gehörig. Fakt ist (Auszug aus einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt): Ein Dachaufsetzer kann genutzt werden, um anderen Verkehrsteilnehmer mitzuteilen, dass man es eilig hat. Eilig ist ein relativer Begriff, denn innerhalb geschlossenen Ortschaften, in denen nur 50 erlaubt ist, darf man auch nur 50 fahren. Weiterhin gilt, ein Dachaufsetzer gilt als Gepäck und darf aufgesetzt werden.Anders die Beleuchteten, diese gelten als nicht genehmigte Beleuchtungseinrichtung eines KFZ und sind somit verboten (Ausnahme: §52 Abs4.6 Ärzte im Notfalleinsatz dürfen beleuchtete DA benutzten, wenn zuvor eine Bescheinigung durch die Ärztekammer erstell wurde.)
    §35 Abs 5a....Fahrzeuge des Rettungsdienstes.....wenn höchste Eile geboten ist um Menschenleben zu retten........
    Der Paragraph spricht für sich....es findet sich nirgendwo eine Anmerkung über Personal des Rettungsdienstes oder anderen HiOrg's über die Nutzung mit Privat-PKW. De fakto....kein RD-Fahrzeug, keine Sonderrechte. Und wer es trotzdem versucht, der sollte sich nen guten Anwalt suchen, denn die Rechtsprechung führt immer häufiger zu Verurteilungen der Betroffenen, da auch die Zahl der Unfälle und Geschwindigkeitsüberschreitungen, ob mit oder ohne Gefährdung anderer, zunimmt.
    Grüsse
    Thomas

  10. #55
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    02.01.2002
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    352

    Warnsignale am PKW

    Hallo Thomas,

    hast du nähere Information in digitaler Form vorliegen?
    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
    Danke
    Funki
    ______
    Besucht mich doch auch mal auf meiner Homepage und im Forum: http://www.retter112.de

  11. #56
    RamShadow Gast

    Sonderrechte

    Hallo LK,

    ich denke das es nicht gut ist Sonderrechte für Privat PKW zu haben.

    1. Der Fahrer muss die nötige Erfahrung für solche Fahrten haben muss
    2. im Schadensfall wird keine Versicherung auch nur einen Pfennig zahlen.
    3. wer soll die Kosten für die Anlage übernehmen?
    4. das Fahrzeug dürfte in diesem fall nur noch für bestimmte Personen zugänglich gemacht werden oder die anlage muss durch einen Art schlüsselschalter gesichert sein
    5. es ist im heutigen dichten verkehr ab und an schon schwierig mit einem NEF das auf PKW basis ist gesehen zu werden.
    6. das Fahrzeug sollte gekennzeichnet sein (aufdrucke oder magnetschilder) das kenntlich ist wem der Autofahrer da gerade Platz gemacht hat.

    Ich habe dieses Spektakel schon mitterlebt da ein guter Freund und Kamerad Arzt (Notarzt) ist desweiteren als "Reserve NEF" im Kreis herbeigerufen wird wenn malwieder das NEF am anderen Rand vom Kreis herumdümpelt und 30 minuten anfahrt hat.

    (er nimmt auch noch aufgaben auf landesverbandsebene im DRK wahr)

    Es wurde vom Landrat eine Genehmigung ausgesprochen und das Fahrzeug durfte umgerüstet werden.

    Er muss das Fahrzeug auf der Anfahrt als NEF Kenntlich machen und es darf nur bewegt werden wenn er es Fährt oder sich fahren lässt.

    man kann viel streiten aber ich denke die Regelungen in Deutschland sind weitestgehen eindeutig.

    Wobei ich noch anmerken muss in den Paragraphen sind ide Feuerwehren aufgeführt und ich denke das sich das bald ändern wird,
    wenn ich sehe wieoft hier in Bonn von der SEG -Rettungsdienst ein RTW oder der Komplette Zug zur Bereitstellung herbeigerufen wird und wir nunmal durch die immermehr zunehmenden Großschadenslagen in Komplett Deutschland die Aufstellungen der HiOrgs ändern müssen das wir für solche lagen gerüstet sind denke ich wird eine Gesetztes änderung nichtmehrlange auf sich warten lassen so das es Vielleicht den HiOrgs(ASB,DRK,JUH,MHD) erlaubt ist wenigstens Entschärfte Sonderrechte im Rahmen der
    Möglichkeiten zugestanden werden.

    So genug zu dem Thema

    Ciao

  12. #57
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Hallo!

    " Sonderrechte " sind nicht gleichgestellt mit Blaulicht und Einsatzhorn!

    So, liest man es zumindest in Deinem Beitrag ....!

    Um Sonderrechte warnehmen zukönnen, muss man kein Blaulicht und Einsatzhorn haben,
    auch die Müllabfuhr oder eine Kehrmaschine darf Sonderrechte warnehmen, ".....sofern der Einsatz dies erfordert!"

    Was heißt denn " Sonderrechte " warnehmen ?

    Nun, das ist eigentlich recht einfach erklart :

    Für die Feuerwehr ergeben sich verschiedene Situationen, in denen Sonderechte wahrgenommen werden dürfen, so dürfen sie entgegen einer Einbahnstrasse fahren, im absoluten Halteverbot stehen bleiben oder die Zulässige Höchstgeschwindigkeitn überschreiten.
    Eine besondere Bedeutung kommt §35 für Polizei zu, wenn diese nämlich verdeckt einen Straftäter verfolgt oder z.b. bei einem Banküberfall den Überaschungseffekt nicht zuverlieren!

    Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten halten oder Fahren, soweit ihr Einsatz dies erfordert!
    Sie müssen mit einer Weiß-Rot-Weißen Warnmarkierung ( Schräge Weiß-Rot-Balken ) ausgestattet sein!

    Das heißt eine Kehrmaschine darf auch entgegen der Fahrrichtung eine Straße reinigen, und die Müllabfuhr darf auf einer Hauptstraße stehen bleiben, und die Stadtwerke kann im eingeschränkten Halteverbot stehen bleiben, " Soweit der Einsatz dies erfordert!"

    Nie und zu keiner Zeit von der StVO befreit, bleiben die Vorschriften und Gewichtsbeschränkungen für befahrbare Brückenbauwerke!!
    Sie dürfen in keinem Fall mißachtet werden!

    Soweit mal ein kleiner Überblick, was denn Sonderrechte sind. Für alle die damit noch Probleme haben dies auseinander zuhalten.

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  13. #58
    Nico28HH Gast

    Bin dagegen!

    Hallo Zusammen!

    Ich bin GEGEN eine Austattung von Privatfahrzeugen mit SR-Einrichtungen.

    Folgende Gründe:
    1. Ich bin einer vom "Fahrenden" Rettungsdienst - auf'm Land. Wir haben schon genug Probleme mit den Autofahrern, weil sie unsrere (echten!) Sonder- und Wegerechte tagtäglich "übersehen".
    Auf Nachfragen hin, antworten (fast) alle das Gleiche: "Ich muß jeden Tag min. einem Blaulicht-Auto platzmachen, so daß ich die Dinger schon fast nicht mehr bemerke".
    Und die Leute haben damit RECHT!
    Ich ertappe mich selbst manchmal, daß ich ein herannahendes "Blaulicht-Auto" übersehe/-höre, obwohl ich erstens nie laut Musik anhabe, zweitens immer eine korrekte Spiegeleinstellung habe und drittens selbst so ein Fahrzeug fahre und weiß, wie schwierig ein Durchkommen z.T. ist.

    2. Ich schätze die Arbeit der First Responder sehr. Wir arbeiten nicht selten mit welchen zusammen.
    Aber: Eins begreift Ihr "freiwilligen Helfer" einfach nicht: Ihr seid - ob Ihr's wollt oder nicht - JOB-KILLER!
    Je schneller freiwillige Ersthelfer zum Einsatzort gelangen, desto Überflüssiger ist eine vernünftige RTW/NEF-Abdeckung des regulären Rettungsdienstes. Dadurch werden bei den Gutachten die Einsatz-Radien um die Wachen immer größer!
    Der Bund und die Länder sind - egal wo in der BRD - verpflichtet, ein flächendeckendes Rettungsdienst-Netz Einzurichten und zu Unterhalten. Und das unter der Einhaltung vorgegebener Hilfsfristen (z.B. 12 Min.).
    Wenn nun die hochmotivierten und freiwilligen Helfer sich als First Responder verpflichten, ist eine Einhaltung der Hilfsfristen durch den regulären Rettungsdienst nicht mehr notwendig, da die erste Hilfe ja schnell vor Ort ist.
    Die Wachen und das Personal werden reduziert und die Träger des RD sparen Geld.

    DESWEGEN PLEDIERE ICH AN EURE VERNUNFT:
    Wenn Ihr Helfen wollt, dann macht es mit sehr guter Ausbildung und so zügig Ihr könnt. Aber mit ganz normalen Mitteln. Also, vorsichtig und normal-schnell Fahren und lieber sicher Ankommen. Wir haben keine Lust, Euch aufzusammeln - und geholfen habt Ihr dann auch Keinem.

    So, das mußte nun mal sein.

    Gruß

    Nico :o)

  14. #59
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!


    Eines ja mal vorweg! Wir haben das ja zum Glück nicht zu entscheiden, wer wann wie oft mit Sonderrechte und Wegerecht fahren darf und ich finde das ist auch gut so!


    Weiterhin finde ich es unverantwortlich, wenn ein Feuerwehrkamerad (oder ein Kamerad einer anderen HiOrg) meint, er müsse im Einsatzfall auch bei langsamer Fahrt eine rote Ampel zu überfahren!

    Fragt euch doch selber mal, warum ihr (nicht alle) das macht? Wollt ihr unbedingt im ersten Fahrzeug mitfahren oder warum?

    Es ist ja schön, dass ihr unbedingt helfen wollt! Sicher geht es ohne euch nicht, aber passiert etwas dann ist das Gejammer groß! Und das ist noch untertrieben! Dann bekommt man richtig welche drauf! Dann ist es leider schon zu spät! Klar weiß ich auch, dass man bei einer Alarmierung einen Adrenalinstoß bekommt! Das ist bei mir nicht anders, obwohl ich neben meinem Hobby Rettungsdienst Hauptamtlich fahre! Da bekomme ich auch immer einen Adrenalinstoß bei einer Alarmierung! Bloß in diesem Augenblick darf man sich nicht durch die Eupherie um den Verstand bringenlassen!


    Vielleicht klappt es ja beim nächsten Alarm ja, dass ihr ein mal tief durchatmet und euch beruhigt! Danach lässt sich das Auto schon viel besser fahren!

    Ferne empfehle ich euch, auf der Anfahrt zum FW-Gerätehaus / Einsatzort den FME nicht auf Mithören zu stellen! Das kratzt nur noch mehr auf! Sicher hört sich das jetzt alles schlau an, aber das sind Erfahrungswerte! Vielleicht könnt ihr ja die eine oder andere Bewerkung mitnehmen und gebrauchen!

    Freue mich über ein Feedback! Ich wünsche euch einen heilen Weg zum FW-Gerätehaus bzw. zum Einsatzort
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  15. #60
    King Salomon Gast
    Also ich finde das Mithören sehr sinnreich, denn selbst wenn Einsatz als Stichwort kommt kanns trotzdem eilen, gibt aber auch andere Fälle wo es net drauf ankommt, s wie bei uns im Sommer, Überlandhilfe wegen Hochwasser, das eilt net wirklich!!
    Aber beim VU wärs schon besser man is etwas schneller da als beim Hochwasser, ich befürworte immer noch das Mithören!
    Aber wie schonmal angesprochen net für jeden, nur für erfahrene und vertrauensvolle Mitglieder!
    Denn nur Kommandant bringt eh nix!!

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