Nein
HvO Darf blos vom BRK/DRK und alles was dazu gehört (Wasserwacht/Bergwacht) verwendet werden.
Wie es bei First Responder ist weis ich net aber denk ich mal darf jeder her nehmen, kommt ja aus den USA.
Ja, Sonderrechte am Privat PKW sollten erlaubt sein
Nein, das halte ich für übertrieben
Ich weiss nicht ?!
Nein
HvO Darf blos vom BRK/DRK und alles was dazu gehört (Wasserwacht/Bergwacht) verwendet werden.
Wie es bei First Responder ist weis ich net aber denk ich mal darf jeder her nehmen, kommt ja aus den USA.
Mhhh... also auf Wikipedia steht zumindest schonmal nix dazu:
In Deutschland wurde der Begriff First Responder zunächst meist nur von Feuerwehren verwendet. Inzwischen ist er jedoch auch bei Hilfsorganisationen weit verbreitet, dort wird jedoch auch der deutschsprachige Begriff Helfer vor Ort oder Notfallhilfe benutzt. Die Bedeutung ist synonym. Es gibt auch die Bezeichnung "Sanitäter vor Ort" (SanvO oder SvO). Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass das eingesetzte Personal eine geregelte Ausbildung absolviert hat und die Hilfeleistungen ein Niveau deutlich oberhalb der Laienhilfe erreichen (das ist bei den anderen Bezeichnungen auch so, nur steckt es nicht im Begriff).
Also wenn möglich, bitte eine Quelle nennen :)
MfG Fabsi
Wie schon geschrieben ...
Du könntest dich zwar auf den rechtfertigenden Notstand berufen, wenn du weißt da liegt jemand hinter der Türe und schmeißt die Fensterscheibe ein, aber du kannst dich nicht darauf berufen, ich wollte jemand zu Hilfe eilen und gefährdest eventuell jemand anderes im Strassenverkehr.
Zusätzlich MUSS es ZWINGEND das geringste Mittel sein.
Sozusagen, wenn in deinem Ort ein Arzt vorhanden ist müßte erstmal der alarmiert werden, bevor du als HvO Sonderrechte in Anspruch nehmen kannst um schneller ins Nachbardorf zu gelangen. Und und und ...
Und solchen Überprüfungen müssen deine Rechtfertigungsgründe alle standhalten.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ist jetzt keine offziele seite vom BRK/DRK, steht aber auch was......
http://www.hvo-scheuring.de/2,0,ueber-uns,index,0.html
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