das scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.
das scheint wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.
Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".
Servus!
Für Bayern: BayRDG Art. 21 Abs. 3 Satz 1:
Wichtig in diesem Zusammenhang auch Art. 18 Abs. 2:Zitat von BayRDG
GrußZitat von BayRDG
Alex
Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
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